Viele Deutsche würden E‑Scooter am liebs­ten wieder aus dem Straßen­ver­kehr verban­nen. Das könnte auch daran liegen, dass manche die Regeln gar nicht kennen, wenn sie mit den flinken Rollern unter­wegs sind.

Fast die Hälfte (49 Prozent) der Befrag­ten gab an, für E‑Scooter würden die gleichen Grenz­wer­te wie für andere Kraft­fahr­zeu­ge gelten. 20 Prozent gingen davon aus, es hande­le sich um die gleichen Promil­le­gren­zen wie für Fahrradfahrer.

Tatsäch­lich gelten für E‑Scoo­ter-Fahrer diesel­ben Alkohol­grenz­wer­te wie für Autofah­rer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promil­le unter­wegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungs­wid­rig­keit und erhält einen Bußgeld­be­scheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrver­bot und 2 Punkte in Flens­burg. Eine Straf­tat liege vor, wenn der Kraft­fahr­zeug­füh­rer trotz einer Blutal­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 1,1 Promil­le und mehr fahre.

Auch wenn es darum geht, wo E‑Scooter im Straßen­ver­kehr erlaubt sind, zeigten sich in der Befra­gung Wissens­lü­cken bei den Fahrern: So gaben 18 Prozent an, es sei generell erlaubt, inner­orts mit einem E‑Scooter auf Gehwe­gen zu fahren. 27 Prozent meinten, dies sei nur erlaubt, wenn es ausdrück­lich durch ein Zusatz­schild geneh­migt sei. Nach ADAC-Angaben ist das Fahren mit einem E‑Tretroller auf dem Gehweg mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belegt.

Im Sommer dieses Jahres lagen zum ersten Mal seit der Zulas­sung der neuen E‑Scooter gesicher­te Unfall­zah­len vor: Von Januar bis März 2020 regis­trier­te die Polizei insge­samt 251 Unfäl­le, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden.

Laut Statis­ti­schem Bundes­amt ist ein E‑Scoo­ter-Fahrer in dieser Zeit gestor­ben. 39 wurden bei Unfäl­len mit sogenann­ten Elektro­kleinst­fahr­zeu­gen schwer und 182 leicht verletzt. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum gab es 12.700 Fahrrad­un­fäl­le, bei denen Menschen zu Schaden kamen. 52 Fahrrad­fah­rer kamen dabei ums Leben, 2052 wurden schwer und 10 431 leicht verletzt.

E‑Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 in Deutsch­land zugelas­sen. Die Polizei erfasst Unfäl­le mit diesen Fahrzeu­gen geson­dert, aller­dings erst seit dem 1. Januar 2020. Die Gefähr­te dürfen zwischen 6 und 20 Kilome­ter pro Stunde schnell sein. Einen Führer­schein braucht man nicht.

Bundes­ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er (CSU) hatte zum Start der E‑Scooter für eine «echte zusätz­li­che Alter­na­ti­ve zum Auto» etwa für die «letzte Meile» von Zuhau­se zur Bahnsta­ti­on oder vom Bus zum Büro gewor­ben. Inzwi­schen würde aller­dings knapp jeder zweite Bürger E‑Scooter am liebs­ten wieder aus dem Straßen­ver­kehr verban­nen. In einer reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge vom Mai im Auftrag des Tüv Rhein­land sprachen sich 47,4 Prozent dafür aus, dass den Elektro-Tretrol­lern die Straßen­ver­kehrs­zu­las­sung entzo­gen werden sollte.

Für die aktuel­le Unter­su­chung im Auftrag des DVR wurden vom 11. bis 24. August 1003 Menschen ab 14 Jahren befragt, die seit der Einfüh­rung der E‑Scooter diese mindes­tens einmal genutzt haben.