In den baden-württem­ber­gi­schen Schulen müssen sich Kinder und Jugend­li­che im Präsenz­un­ter­richt von kommen­der Woche an zwei Mal die Woche testen lassen. Kultus­mi­nis­te­rin Susan­ne Eisen­mann (CDU) erläu­ter­te am Freitag in Stutt­gart die Folgen der Notbrem­se des Bundes für die Schulen im Land. Demnach seien zwei Corona-Tests in der Woche vorge­schrie­ben. «Bislang war es bei Wechsel­un­ter­richt in Baden-Württem­berg möglich, ledig­lich einen Test vorzu­neh­men, wenn die Anwesen­heit maximal drei Tage pro Woche betrug», erklär­te die schei­den­de Ministerin.

Die Notbrem­se des Bundes sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 165 nur noch Fernun­ter­richt erlaubt ist. Bisher galt im Land ein Grenz­wert von 200. Das bedeu­tet für den Südwes­ten, dass nach nur einer Schul­wo­che der Großteil der Schüle­rin­nen und Schüler ab Montag wieder von zu Hause aus lernen. Nach Zahlen des Landes­ge­sund­heits­amts liegen etwa drei Viertel der Stadt- und Landkrei­se über dem kriti­schen Schwel­len­wert von 165 Neuin­fek­tio­nen auf 100 000 Einwoh­ner in einer Woche. Ausnah­men soll es weiter für Abschluss­klas­sen sowie die sonder­päd­ago­gi­schen Bildungs- und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen (SBBZ) geben. Außer­dem wird Notbe­treu­ung angeboten.

Eisen­mann dankte den Leitun­gen der Schulen und Kitas, «die immer wieder neu planen müssen, den Lehrkräf­ten sowie Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern, die sich unermüd­lich für das Wohl der Kinder und Jugend­li­chen einset­zen, und nicht zuletzt den Heran­wach­sen­den selbst, die trotz all der Heraus­for­de­run­gen durch die Corona-Pande­mie mit Einsatz und Freude dabei sind und den Widrig­kei­ten der Pande­mie trotzen»

Neue Regeln gelten für den Sport­un­ter­richt. Bisher war der nur in Präsenz möglich, wenn eine Prüfung vorbe­rei­tet werden musste. «Fortan ist Präsenz­un­ter­richt auch wieder in den Basis­kur­sen Sport der Jahrgangs­stu­fen eins und zwei an allge­mein bilden­den Gymna­si­en und Gemein­schafts­schu­len sowie im Fach Sport in den Jahrgangs­stu­fen eins und zwei an beruf­li­chen Gymna­si­en gestat­tet.» Aller­dings müsse der Mindest­ab­stand einge­hal­ten werden.