LEUTKIRCH — Im Förder­schwer­punkt „Wohnen“ kann eine Förde­rung von Vorha­ben in den Ortschaf­ten erfol­gen. Der Schwer­punkt liegt bei der Erhal­tung und Stärkung der Ortsker­ne insbe­son­de­re durch Umnut­zung vorhan­de­ner Bausub­stanz, Maßnah­men zur Errei­chung zeitge­mä­ßer Wohnver­hält­nis­se (umfas­sen­de Moder­ni­sie­rung von Gebäu­den) und bei der Errich­tung von ortsbild­ge­rech­ten Neubau­ten in Baulü­cken. Für Fragen zur Förde­rung von Wohnbau­vor­ha­ben steht Tina Gronmai­er unter Telefon 07561 87–351 zur Verfügung.

Förder­schwer­punkt Arbeiten
Im Förder­schwer­punkt „Arbei­ten“ können Unter­neh­men mit weniger als 100 Beschäf­tig­ten, die beispiels­wei­se mit Verla­ge­rungs- oder Erwei­te­rungs­maß­nah­men zur Schaf­fung und Siche­rung von Arbeits­plät­zen beitra­gen, Zuwen­dun­gen bis zu 200.000 Euro beantra­gen. Bei der Ausschrei­bung 2022 werden schwer­punkt­mä­ßig Projek­te der Grund­ver­sor­gung und gastro­no­mi­sche Betrie­be des ländli­chen Raums berücksichtigt.

Die Stadt­ver­wal­tung Leutkirch wird inter­es­sier­te Unter­neh­men beraten und bei der Antrag­stel­lung unter­stüt­zen. Sie hofft, dass dann auch im kommen­den Jahr möglichst viele Leutkir­cher Firmen bei der Programm­ent­schei­dung berück­sich­tigt werden. So erhiel­ten in den vergan­ge­nen 11 Jahren 15 Leutkir­cher Firmen fast 1,8 Millio­nen Euro Zuschüs­se für Inves­ti­tio­nen von rund 22 Millio­nen Euro. Inter­es­sier­te Firmen können sich bei Flori­an Rigal unter Telefon 07561 87–417 melden.

Die Frist zur Antrag­stel­lung bei der Stadt­ver­wal­tung endet am 31.08.2021.

 Weite­re Infor­ma­tio­nen zu den Förder­pro­gram­men  unter: www.leutkirch.de/foerderprogramme