Im Beschluss des Haushalts­aus­schus­ses heißt es, die Härte­fall­re­ge­lun­gen seien auf die Entlas­tung der Nutzer von Strom und leitungs­ge­bun­de­nen Energie­trä­gern (Gas, Wärme) zu begren­zen und nicht auf leitungs­un­ge­bun­de­ne Energie­trä­ger wie Heizöl und Pellets auszuweiten.

Aus Kreisen des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums hieß es am Donners­tag zur Anpas­sung der Förder­be­din­gun­gen, diese Entschei­dung überra­sche. Sie sei von Bundes­kanz­ler Olaf Scholz (SPD) und den Minis­ter­prä­si­den­ten der Länder im Anschluss an eine Konfe­renz am 8. Dezem­ber 2022 öffent­lich anders kommu­ni­ziert worden. Die Entschei­dung für die erste Tranche sei aber gefal­len. Die mit den Ländern bereits abgestimm­te Verwal­tungs­ver­ein­ba­rung müsse nun angepasst werden.

Ziel der Härte­fall­hil­fen ist es, dass kleine­re und mittle­re Unter­neh­men zusätz­li­che finan­zi­el­le Hilfen erhal­ten, wenn sie die Energie­kri­se beson­ders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds Gelder zur Verfü­gung. Die konkre­te Auszah­lung und Ausge­stal­tung der Härte­fall­hil­fen erfolgt über die Länder.