RAVENSBURG — „Das Grund­ge­setz gilt auch in Ravens­burg“, betont die SPD-Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­te Heike Engel­hardt anläss­lich der Diskus­si­on über die Teilnah­me von Frauen beim Altenschießen. 

An die Ruten­fest­kom­mis­si­on gerich­tet fordert sie: „Wir schrei­ben das Jahr 2022. Gleich­be­rech­ti­gung ist schon seit über 75 Jahren ein Grund­recht. Ein Blick in Artikel 3 Absatz 2 Grund­ge­setz ist hilfreich. Lasst die Frauen beim Alten­schie­ßen mitmachen.“