RAVENSBURG (dpa/lsw) — Eine 57-Jähri­ge will ihre Mutter vor ihrer psychisch kranken Schwes­ter schüt­zen und spielt sie damit in die Hände ihres schizo­phre­nen Sohnes. Der 28-Jähri­ge tötet die Oma — und das vor den Augen seiner Mutter. Nun wurde das Urteil gesprochen.

Weil er seine Oma im Wahn mit einem Sushi-Messer getötet hat, muss ein 28-Jähri­ger in die Psych­ia­trie. Das Landge­richt Ravens­burg ordne­te am Mittwoch die Unter­brin­gung des Deutschen an. Der Fall sei tragisch, aber einfach in der Bewer­tung gewesen, sagte der Vorsit­zen­de Richter Veiko Böhm bei der Urteils­be­grün­dung. Die Kammer, die Staats­an­walt­schaft, die Vertei­di­gung und die Gutach­te­rin seien alle davon überzeugt, dass die Tat nur began­gen worden sei, weil der Täter schwer krank sei. Die Gutach­te­rin hatte eine Schizo­phre­nie diagnostiziert.

Nach Überzeu­gung des Gerichts hatte der gestän­di­ge Mann im April dieses Jahres seine Oma mit einem Kehlkopf­schnitt getötet. Die Tat geschah vor den Augen seiner Mutter im Badezim­mer des Famili­en­hau­ses in Achberg (Landkreis Ravens­burg). Die 57-Jähri­ge hatte am gleichen Tag vom Tod ihres Bruders erfahren.

Hinzu kommt: Sie hatte ihre Mutter nur zu sich und ihrer Familie geholt, um sie vor den Psycho­sen ihrer Schwes­ter zu beschüt­zen, bei der die demen­te 88-Jähri­ge zuvor gewohnt hatte. Einein­halb Jahre später war die Großmutter tot. «Das sind Schick­sals­schlä­ge, die kann man sich nicht vorstel­len», sagte der Richter.

Über die ganzen Gescheh­nis­se sagte die Mutter des Täters zu Prozess­be­ginn vergan­ge­ne Woche: «Niemand spürt den Schmerz, so wie ich ihn spüre.» Sie hatte trotz Aussa­ge­ver­wei­ge­rungs­rechts gegen ihren Sohn ausge­sagt. Mutter und Vater hatten ihn nach der Tat festge­hal­ten, bis die Polizei ihn wider­stands­los festneh­men konnte.

Die Staats­an­walt­schaft und Vertei­di­gung hatten die Unter­brin­gung in der Psych­ia­trie gefor­dert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.