Wegen Entfüh­rung und schwe­ren sexuel­len Missbrauchs zweier Jungen ist ein 37-Jähri­ger am Ulmer Landge­richt am Diens­tag zu zehn Jahren Haft verur­teilt worden. 

Das Gericht sah es als erwie­sen an, dass der Mann in den Jahren 2006 und 2007 einen 13-Jähri­gen in Ulm und einen 12 Jahre alten Jungen in Heiden­heim in sein Auto gezerrt und an abgele­ge­nen Parkplät­zen sexuell missbraucht hat. Die Staats­an­walt­schaft hatte zwölf Jahre Haft gefor­dert, die Vertei­di­gung acht Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 37 Jahre alte Mann hatte zum Prozess­auf­takt Anfang Mai ein umfang­rei­ches Geständ­nis abgelegt. Der Mann mit deutscher Staats­bür­ger­schaft wurde nicht nur wegen beson­ders schwe­rer Verge­wal­ti­gung, schwe­ren sexuel­len Missbrauchs von Kindern und Freiheits­be­rau­bung verur­teilt, sondern auch weil er Bilder und Videos beses­sen und verbrei­tet hatte, die sexuel­le Gewalt oder Verge­wal­ti­gung Minder­jäh­ri­ger zeigten. Der Mann war Ende Oktober 2020 festge­nom­men worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.