Liegen Patien­ten im Sterben, müssen vielfach ihre Angehö­ri­gen über eine mögli­che Organ­spen­de entschei­den. Exper­ten appel­lie­ren an jeden Einzel­nen: Entschei­de selbst und dokumen­tie­re es rechtzeitig.

FRANKFURT/MAIN (dpa/tmn) – Eine Organ­spen­de kann das Leben anderer Menschen retten, nachdem man verstor­ben ist. Über diese wichti­ge Entschei­dung sollte aber jeder Patient selbst entschei­den – im Ideal­fall. In der Reali­tät sieht es oft anders aus.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organ­trans­plan­ta­ti­on (DSO) mussten im vergan­ge­nen Jahr in rund drei von fünf Fällen (59 Prozent) die Angehö­ri­gen die Entschei­dung dafür oder dagegen treffen. Nur etwa jeder Siebte (15 Prozent) hatte seinen Willen für eine Organ­spen­de schrift­lich festlegt, wie die Stiftung mit Verweis auf Kranken­haus­da­ten berichtet.

Wille schrift­lich festhalten

Wer Organe spenden möchte, erklärt seine Bereit­schaft besten­falls nicht nur in einem Organ­spen­de­aus­weis, so die DSO. Die Absicht sollte auch in der Patien­ten­ver­fü­gung dokumen­tiert sein, damit der Wille des Patien­ten frühzei­tig berück­sich­tigt werden könne. Wichtig sei auch, dass in der Erklä­rung eindeu­tig die notwen­di­gen organ­er­hal­ten­den Maßnah­men erlaubt werden, wenn man zu einer Spende bereit sei.

Darüber hinaus sollten Patien­ten immer ihre Angehö­ri­gen über die Entschei­dung infor­mie­ren. Diese seien die nächs­ten Ansprech­part­ner für die Ärzte, wenn es um Thera­pie­op­tio­nen am Ende des Lebens eines Patien­ten gehe, erläu­tert die Stiftung.

Die DSO ist die bundes­wei­te Koordi­nie­rungs­stel­le für Organ­spen­den. Sie organi­siert die Zusam­men­ar­beit zwischen den Klini­ken, in denen die Organe entnom­men wurden, und den Transplantationszentren.

Auswei­se und Formulierungshilfen

Bei der Organ­spen­de gilt generell: Gibt es keine eindeu­tig und rechts­si­cher dokumen­tier­te Entschei­dung, müssen die Angehö­ri­gen entschei­den. Und deshalb sind ein Ausweis und eine entspre­chen­de Formu­lie­rung in der Patien­ten­ver­fü­gung sinnvoll. Der Ausweis lässt sich auch dazu nutzen, einer Spende ausdrück­lich zu wider­spre­chen. Ihn gibt es in Apothe­ken und Arztpra­xen, über das Infote­le­fon Organ­spen­de (0800 / 90 40 400) oder im Netz, etwa bei der Bundes­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Aufklä­rung ( BZgA).

Die BZgA bietet außer­dem Vorla­gen für rechts­si­che­re Formu­lie­run­gen für die Patientenverfügung.