TUTTLINGEN — Anfang 2019 ist das Teilhabechancengesetz mit neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung von § 16i Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ein Instrument zur Förderung Langzeitarbeitsloser geschaffen, welches die Menschen befähigen soll, den Neustart zu wagen und begleitet sie auf diesem Weg bis zur Einstellung und während der Beschäftigung. „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bedeutet, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Viele Bezieher von Arbeitslosengeld II wünschen sich wieder neu zu starten.
Beispielsweise wurde nach sieben Jahren Leistungsbezug ein 33-jähriger Leistungsberechtigter über das Kommunale Jobcenter in eine Arbeitsstelle bei der Stadt Spaichingen vermittelt. Seit nunmehr zwei Jahren arbeitet er in seinem erlernten Beruf als Gartenbaufachwerker im städtischen Bauhof. Der Einstieg bei der Stadt war für ihn eine Chance. Es ist ihm gelungen, beruflich Fuß zu fassen und er ist im Team integriert. Bei allen anfallenden Tätigkeiten ist er gerne dabei. Zu seinen Aufgaben im städtischen Bauhof gehören unter anderem Pflanzen setzen, Unkraut jäten, Hecken oder Bäume schneiden und im Winter ist er auch beim Schneeräumen beteiligt.
Nach seinen Angaben gibt ihm die Tätigkeit bei dem städtischen Bauhof ein gutes Gefühl, da er durch die Arbeit wieder einen strukturierteren Tag bekam und merkte, dass seine Arbeitsleistung seine Kollegen unterstützt. Ihm gefällt, dass er jetzt immer mit Kollegen zusammenarbeitet und nach der Einarbeitungszeit eigenständig und verantwortungsvoll Aufgaben übertragen bekam. Neuen Aufgaben gegenüber ist er offen und das kommt immer wieder vor. Seine Zeit mit den Kollegen im Team beim Bauhof bezeichnet er als familiär und fühlt sich voll akzeptiert und integriert.
Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren bietet eine realistische Chance, die eigene Erwerbsbiographie fortzuschreiben und lässt viele Menschen ihre Fähigkeiten und Antriebsmomente wiederentdecken. Das Kommunale Jobcenter gewährleistet eine ganzheitliche Begleitung sowohl im Vorfeld als auch während des kompletten Förderungszeitraumes während der Beschäftigung nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.
Was erwartet die Unternehmen? Potentielle Arbeitnehmer sind mindestens 25 Jahre alt und beziehen seit mindestens sechs Jahren Arbeitslosengeld II. Während der zurückliegenden Jahre blicken sie in ihrem bisherigen Lebenslauf auf nur kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse zurück. Die Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss für bis zu fünf Jahre erwarten. Der Zuschuss beträgt in den ersten zwei Jahren einhundert Prozent und reduziert sich ab dem dritten Jahr um zehn Prozent jährlich.
Firmen, die sich für das Förderprojekt „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ interessieren, finden Informationen auf der Homepage des Kommunalen Jobcenter beim Landratsamt Tuttlingen (https://kommunales-jobcenter.landkreis-tuttlingen.de/) oder direkt bei den zuständigen Sachbearbeitern Frau Birgit Mütz (b.muetz@landkreis-tuttlingen.de) oder Herrn Klaus Wittenberg (k.wittenberg@landkreis-tuttlingen.de).