TUTTLINGEN — Anfang 2019 ist das Teilha­be­chan­cen­ge­setz mit neuen Förder­mög­lich­kei­ten für Langzeit­ar­beits­lo­se in Kraft getre­ten. Der Gesetz­ge­ber hat mit der Einfüh­rung von § 16i Zweites Buch Sozial­ge­setz­buch (SGB II) ein Instru­ment zur Förde­rung Langzeit­ar­beits­lo­ser geschaf­fen, welches die Menschen befähi­gen soll, den Neustart zu wagen und beglei­tet sie auf diesem Weg bis zur Einstel­lung und während der Beschäf­ti­gung. „Teilha­be am Arbeits­markt“ bedeu­tet, Arbeit statt Arbeits­lo­sig­keit zu finan­zie­ren. Viele Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld II wünschen sich wieder neu zu starten.

Beispiels­wei­se wurde nach sieben Jahren Leistungs­be­zug ein 33-jähri­ger Leistungs­be­rech­tig­ter über das Kommu­na­le Jobcen­ter in eine Arbeits­stel­le bei der Stadt Spaichin­gen vermit­telt. Seit nunmehr zwei Jahren arbei­tet er in seinem erlern­ten Beruf als Garten­bau­fach­wer­ker im städti­schen Bauhof. Der Einstieg bei der Stadt war für ihn eine Chance. Es ist ihm gelun­gen, beruf­lich Fuß zu fassen und er ist im Team integriert. Bei allen anfal­len­den Tätig­kei­ten ist er gerne dabei. Zu seinen Aufga­ben im städti­schen Bauhof gehören unter anderem Pflan­zen setzen, Unkraut jäten, Hecken oder Bäume schnei­den und im Winter ist er auch beim Schnee­räu­men beteiligt. 

Nach seinen Angaben gibt ihm die Tätig­keit bei dem städti­schen Bauhof ein gutes Gefühl, da er durch die Arbeit wieder einen struk­tu­rier­te­ren Tag bekam und merkte, dass seine Arbeits­leis­tung seine Kolle­gen unter­stützt. Ihm gefällt, dass er jetzt immer mit Kolle­gen zusam­men­ar­bei­tet und nach der Einar­bei­tungs­zeit eigen­stän­dig und verant­wor­tungs­voll Aufga­ben übertra­gen bekam. Neuen Aufga­ben gegen­über ist er offen und das kommt immer wieder vor. Seine Zeit mit den Kolle­gen im Team beim Bauhof bezeich­net er als famili­är und fühlt sich voll akzep­tiert und integriert. 

Arbeit statt Arbeits­lo­sig­keit zu finan­zie­ren bietet eine realis­ti­sche Chance, die eigene Erwerbs­bio­gra­phie fortzu­schrei­ben und lässt viele Menschen ihre Fähig­kei­ten und Antriebs­mo­men­te wieder­ent­de­cken. Das Kommu­na­le Jobcen­ter gewähr­leis­tet eine ganzheit­li­che Beglei­tung sowohl im Vorfeld als auch während des komplet­ten Förde­rungs­zeit­rau­mes während der Beschäf­ti­gung nach der Unter­zeich­nung des Arbeitsvertrags. 

Was erwar­tet die Unter­neh­men? Poten­ti­el­le Arbeit­neh­mer sind mindes­tens 25 Jahre alt und bezie­hen seit mindes­tens sechs Jahren Arbeits­lo­sen­geld II. Während der zurück­lie­gen­den Jahre blicken sie in ihrem bishe­ri­gen Lebens­lauf auf nur kurzzei­ti­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se zurück. Die Arbeit­ge­ber können einen Lohnkos­ten­zu­schuss für bis zu fünf Jahre erwar­ten. Der Zuschuss beträgt in den ersten zwei Jahren einhun­dert Prozent und reduziert sich ab dem dritten Jahr um zehn Prozent jährlich.

Firmen, die sich für das Förder­pro­jekt „Teilha­be am Arbeits­markt“ inter­es­sie­ren, finden Infor­ma­tio­nen auf der Homepage des Kommu­na­len Jobcen­ter beim Landrats­amt Tuttlin­gen (https://kommunales-jobcenter.landkreis-tuttlingen.de/) oder direkt bei den zustän­di­gen Sachbe­ar­bei­tern Frau Birgit Mütz (b.muetz@landkreis-tuttlingen.de) oder Herrn Klaus Witten­berg (k.wittenberg@landkreis-tuttlingen.de).