BERLIN (dpa) — Die Frühlings­rei­se­zeit rückt näher. Das heißt auch, sich um Corona-Aufla­gen zu kümmern, wenn es aus dem Ausland wieder heim geht. Angesichts der Pande­mie-Entwick­lung werden Locke­run­gen möglich.

Bei den Corona-Regeln für Urlaubs­rück­keh­rer nach Deutsch­land kommen ab diesem Donners­tag Erleich­te­run­gen beson­ders für Famili­en mit Kindern.

Das Bundes­ka­bi­nett billig­te entspre­chen­de Änderun­gen der Einrei­se­ver­ord­nung, wie das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf Anfra­ge der Deutschen Presse-Agentur am Diens­tag mitteil­te. Als Hochri­si­ko­ge­bie­te mit weiter­ge­hen­den Aufla­gen bei der Einrei­se sollen nur noch Länder gelten, in denen gefähr­li­che­re Virus­va­ri­an­ten als Omikron grassie­ren. Kinder unter zwölf Jahren sollen sich bei Rückkehr aus Hochri­si­ko­ge­bie­ten direkt aus einer Quaran­tä­ne frei testen können, für Kinder unter sechs soll sie für diese Gebie­te entfallen.

Minis­ter Karl Lauter­bach (SPD) hatte schon bei der Vorstel­lung der Pläne deutlich gemacht, dass Reisen für Famili­en leich­ter werde. Sie sollten im Urlaub aber weiter vorsich­tig sein. Bestim­mun­gen würden gelockert, nachdem die Omikron-Welle ihren Zenit überschrit­ten habe. Die Neure­ge­lun­gen sollen bereits ab Donners­tag greifen, wie das Minis­te­ri­um erläu­ter­te — zunächst war Freitag angepeilt worden. Generell gilt für Einrei­sen aus allen Ländern weiter­hin die 3G-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negati­ven Test haben.

Nur noch wenige Hochrisikogebiete

Als Hochri­si­ko­ge­bie­te sollen künftig nur noch Gebie­te einge­stuft werden, in denen Varian­ten mit «besorg­nis­er­re­gen­de­ren Eigen­schaf­ten» grassie­ren als die hierzu­lan­de dominie­ren­de Omikron-Varian­te — etwa mit ähnlich krank­ma­chen­den Eigen­schaf­ten wie bei der Delta-Varian­te, erklär­te das Minis­te­ri­um. Damit sind Gebie­te, in denen Omikron vorherrscht, keine Hochri­si­ko­ge­bie­te mehr. Es entfal­len auch Anmel­de­pflicht und Abson­de­rungs­pflicht bei Einrei­se nach Deutschland.

Für Kinder unter 12 Jahren soll es möglich werden, sich nach Rückkehr aus Hochri­si­ko­ge­bie­ten direkt aus einer sonst anste­hen­den fünf Tage gelten­den Quaran­tä­ne frei zu testen. Bisher gilt, dass für Kinder unter 6 die Abson­de­rung fünf Tage nach Einrei­se automa­tisch endet — aber ohne Möglich­keit, sich früher frei zu testen.

Künftig soll es in der Verord­nung nun außer­dem heißen: «Bei Perso­nen, die das sechs­te Lebens­jahr noch nicht vollendet haben, entfällt die Abson­de­rung.» Diese Ausnah­me solle «der beson­de­ren psycho­so­zia­len Belas­tung von Kindern dieser Alters­grup­pe» durch eine Abson­de­rung Rechnung tragen. Laut Minis­te­ri­um gilt dies aber nicht bei Rückkehr aus «Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten». So können weiter­hin Länder einge­stuft werden, in denen Varian­ten mit beson­ders bedroh­li­chen Eigen­schaf­ten auftre­ten — etwa mit weitrei­chen­der Umgehung des Impfschutzes.

Generell gilt für Einrei­sen­de: Wer aus Hochri­si­ko­ge­bie­ten kommt und nicht vollstän­dig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quaran­tä­ne und kann sich frühes­tens fünf Tage nach Einrei­se mit einem negati­ven Test daraus befreien.

Das Minis­te­ri­um verweist zur Begrün­dung für die Erleich­te­run­gen für Kinder auch darauf, dass es für Unter-12-Jähri­ge bisher keine allge­mei­ne Impfemp­feh­lung der Ständi­gen Impfkom­mis­si­on gibt. Die Reise­er­leich­te­run­gen für Famili­en war auch ein Thema der jüngs­ten Corona-Beratun­gen von Bund und Ländern Mitte Febru­ar gewesen.