LANGENARGEN (dpa/lsw) — Nach dem Auslau­fen von Diesel im Hafen­be­cken von Langenar­gen am Boden­see muss sich ein Boots­be­sit­zer wegen fahrläs­si­ger Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gung verant­wor­ten. Das teilte die Polizei am Diens­tag mit. Eine Gefahr für die Trink­was­ser­ver­sor­gung habe zu keiner Zeit bestan­den. Auf den Boden­see seien den Angaben nach nur einzel­ne Ölschlie­ren gelangt, die sich ebenso wie der Kraft­stoff im Hafen­be­cken verflüchtigten.

Der Wind in Richtung Land habe eine weite­re Ausbrei­tung über den See verhin­dert. Die Feuer­wehr hatte zuvor mit Ölsper­ren die Ausbrei­tung gestoppt. Im Hafen­be­cken hatte sich ein 5000 Quadrat­me­ter großer Ölfilm gebildet.

Grund für den Kraft­stoff­aus­tritt war Polizei­er­kennt­nis­sen nach eine Verwechs­lung: Demnach wurde der Diesel­tank eines priva­ten Motor­boo­tes mit Frisch­was­ser betankt und lief über. Die Menge des ausge­tre­te­nen Diesels ließ sich nicht mehr nachvoll­zie­hen, hieß es.