BIBERACH - Aufgrund der konti­nu­ier­lich steigen­den Infek­ti­ons­zah­len im Landkreis Biber­ach und einer mögli­cher­wei­se hohen Dunkel­zif­fer an unbemerkt asympto­ma­ti­schen Infizier­ten werden die Sicher­heits­maß­nah­men in den Sana Klini­ken zum Schutz von Patien­ten und Mitar­bei­tern weiter erhöht. Im Rahmen dessen gilt ab kommen­den Montag unter anderem ein Besuchs­ver­bot für alle Sana-Stand­or­te im Landkreis einschließ­lich der Fachkli­nik für Neuro­lo­gie in Dieten­bronn. Der Zutritt für Besucher ist damit nur noch in Ausnah­me­fäl­len möglich.

Deutsch­land­weit ist die Anzahl der mit dem Corona­vi­rus infizier­ten Perso­nen in den vergan­ge­nen Wochen konti­nu­ier­lich angestie­gen und auch die Lage im Landkreis Biber­ach entwi­ckelt sich dieser Tage dynamisch. In Anbetracht dessen sowie dem sich abzeich­nen­den weite­ren Anstieg der Inzidenz vor Ort werden die bestehen­den Sicher­heits­vor­keh­run­gen in den kommen­den Tagen weiter erhöht. Dazu gehört ab Montag, den 2. Novem­ber 2020 auch ein Besuchs­ver­bot in den Klini­ken an den Stand­or­ten Biber­ach und Laupheim sowie in der Fachkli­nik für Neuro­lo­gie Dieten­bronn, in der sich seit Oktober dieses Jahres auch die Klinik für geria­tri­sche Rehabi­li­ta­ti­on befin­det. Besuche am Kranken­bett sind dann nur noch in begrün­de­ten Ausna­me­fäl­len möglich. Dazu gehören beispiels­wei­se werden­de Väter (Geburt < 24 Stunden) bezie­hungs­wei­se Kinds­vä­ter auf der Wöchne­rin­nen­sta­ti­on sowie Angehö­ri­ge von Patien­ten auf der Pallia­tiv-Einheit oder Patien­ten mit einer deutli­chen Zustands­ver­schlech­te­rung. Ebenfalls vom Betre­tungs­ver­bot ausge­nom­men sind Notfäl­le sowie Patien­ten, die zu einem ambulan­ten Termin einbe­stellt sind. Vor bezie­hungs­wei­se beim Betre­ten der Klini­ken müssen ambulan­te Patien­ten dabei weiter­hin einen Frage­bo­gen zur Risikoer­fas­sung ausfül­len. Um eventu­el­le Warte­zei­ten bei der Einlass­kon­trol­le zu vermei­den, kann der Selbst­aus­kunfts­bo­gen bereits vorab von der Homepage der Klinik herun­ter­ge­la­den und zuhau­se ausge­füllt werden.

Ein allge­mei­nes Besuchs­ver­bot herrsch­te entspre­chend einer Allge­mein­ver­fü­gung des Landes Baden-Württem­berg bereits ab Mitte März, seit Mai waren Besuche unter stren­gen Sicher­heits­vor­keh­run­gen wieder möglich. „Seit dem Beginn der Pande­mie beobach­ten wir die Infek­ti­ons­zah­len sehr genau. Aufgrund der aktuel­len Entwick­lun­gen ist das Besuchs­ver­bot in unseren Häusern ein notwen­di­ger Schritt, um unsere Mitar­bei­ter und Patien­ten zu schüt­zen“, erklärt Sana-Geschäfts­füh­re­rin Beate Jörißen. „Uns ist bewusst, dass dies für unsere Patien­ten und deren Angehö­ri­ge eine große Einschrän­kung bedeu­tet, aller­dings steht der Schutz der Gesund­heit für uns immer an erster Stelle. Wir hoffen daher auf Verständ­nis für diese Maßnahme.“

Zu den weite­ren Maßnah­men der nun greifen­den höheren Sicher­heits­stu­fe im Präven­ti­ons­kon­zept der Klini­ken, die immer der aktuel­len Pande­mie­la­ge im Landkreis entspricht, gehört auch die erneu­te Auswei­tung des Abklä­rungs­be­rei­ches, in dem COVID-19-Verdachts­fäl­le isoliert von allen anderen Patien­ten diagnos­ti­ziert und versorgt werden. Außer­dem erfol­gen in den kommen­den Tagen eine bedarfs­ge­rech­te Anpas­sung der Belegungs­ka­pa­zi­tä­ten sowie eine erste Reduzie­rung von elekti­ven Behand­lun­gen. Das heißt, planba­re Eingrif­fe werden im Rahmen dessen nach ihrer medizi­ni­schen Dring­lich­keit bewer­tet und je nach Aufkom­men an Notfall­pa­ti­en­ten und COVID-19 Patien­ten im Klini­kum gegebe­nen­falls umdis­po­niert. Dabei wird indivi­du­ell von Fall zu Fall abgewo­gen, bei welchen Behand­lun­gen eine mögli­che Verzö­ge­rung medizi­nisch vertret­bar und mit keiner­lei Nachtei­len (Verschlech­te­rung der Progno­se, starke Schmer­zen etc.) für den Patien­ten verbun­den ist. „In den nächs­ten Wochen wird es in erster Linie erneut darauf ankom­men, die vorhan­de­nen Ressour­cen optimal zu nutzen. Dies erfor­dert weiter­hin maxima­le Flexi­bi­li­tät im Belegungs­ma­nage­ment sowie ein schnel­les und bedarfs­ge­rech­tes Agieren. Im Rahmen dessen werden wir natür­lich weiter­hin auch die vollum­fäng­li­che Versor­gung von Notfäl­len sowie aller Patien­ten mit akuten Erkran­kun­gen, die unsere Hilfe benöti­gen, gewähr­leis­ten. Hierfür halten wir rund um die Uhr die entspre­chen­den Struk­tu­ren und ausrei­chend Kapazi­tä­ten vor“, so die Geschäftsführerin.

Weiter­hin gelten in den Klini­ken die in den vergan­ge­nen Monaten fest etablier­ten Sicher­heits- und Hygie­ne­stan­dards. So werden unter anderem bereits seit Juli alle Patien­ten, die statio­när aufge­nom­men werden, vorsorg­lich auf das Corona­vi­rus getes­tet. Seit Kurzem stehen in Ergän­zung zur exter­nen PCR-Labor­dia­gnos­tik dafür auch eigene Schnell­test­ge­rä­te — für Influ­en­za und COVID-19 — zur Verfü­gung. Alle Infor­ma­tio­nen zu den aktuel­len Maßnah­men und Regelun­gen sind online unter www.sana.de/biberach erhältlich.