Der Streit zwischen einem Obstbau­ern vom Boden­see und georgi­schen Ernte­hel­fern geht in die nächs­te Instanz. Nach Auskunft des Arbeits­ge­richts Ravens­burg vom Donners­tag legte der Landwirt Berufung gegen Urtei­le des Arbeits­ge­richts ein. Ein Sprecher des Landes­ar­beits­ge­richt in Stutt­gart sagte, die Berufun­gen würden in den Räumen des Arbeits­ge­richts Ravens­burg statt­fin­den. Die Verfah­ren sind noch nicht termi­niert. Der Beginn könnte sich bis Ende des Jahres ziehen. Laut dem Urteil des Arbeits­ge­richts Ravens­burg muss der Obstbau­er 18 Ernte­hel­fern Lohn nachzah­len. Der Landwirt hatte den Arbei­tern aus Georgi­en nach Auffas­sung des Gerichts von Mitte Mai bis Mitte Juni 2021 nicht den ihnen zuste­hen­den Mindest­lohn gezahlt.