WALLDORF (dpa/lsw) — Die ersten Katzen sind in der Stadt Walldorf von der bundes­weit einzig­ar­ti­gen Ausgangs­sper­re zum Schutz selte­ner Vögel befreit worden. Der Rhein-Neckar-Kreis geneh­mig­te nach eigenen Angaben zwei Anträ­ge und prüft einen dritten.

Trotz der Befrei­ung müssen Katzen­hal­ter laut Allge­mein­ver­fü­gung Aufla­gen einhal­ten: Jeder Freigang muss demnach mit Hilfe eines GPS-Trackers überwacht werden. Die Daten müssen wöchent­lich an die Untere Natur­schutz­be­hör­de übermit­telt werden. Sobald sich eine Katze im «Gefah­ren­be­reich» aufhält, muss die Behör­de umgehend infor­miert werden. «Die Befrei­ung gilt für das Jahr 2022 und kann jeder­zeit wider­ru­fen werden», teilte ein Sprecher des Landkrei­ses mit. Den Angaben zufol­ge wurden gegen die Allge­mein­ver­fü­gung 43 Wider­sprü­che einge­legt, die die Verwal­tung derzeit prüft.

Das Landrats­amt hat angeord­net, dass Katzen bis 2025 von April bis August nicht durch das Brutge­biet der selte­nen Hauben­ler­chen im Süden von Walldorf strei­fen dürfen — es sei denn, sie werden an die kurze Leine genom­men oder bewegen sich nachweis­bar nicht in Berei­chen, wo sie zur Gefahr für die vom Ausster­ben bedroh­ten Vögel werden können. Wegen Verstö­ßen dagegen hat die Behör­de in einem Fall ein Zwangs­geld von 500 Euro verhängt.