KARLSRUHE (dpa) — Noch bevor die Politik das neue Infek­ti­ons­schutz­ge­setz überhaupt beschlos­sen hat, ist schon der erste Eilan­trag dagegen beim Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt einge­gan­gen. Welche Erfolgs­aus­sich­ten das haben kann, vermoch­te ein Sprecher in Karls­ru­he am Donners­tag aber nicht zu sagen. Der Bundes­tag hat der Novel­lie­rung samt einer Bundes-Notbrem­se für Corona-Hotspots schon zugestimmt, der Bundes­rat wollte am Donners­tag entschei­den. Er könnte Einspruch einle­gen und damit Nachver­hand­lun­gen notwen­dig machen. Danach muss Bundes­prä­si­dent Frank-Walter Stein­mei­er das Gesetz unter­zeich­nen, zuletzt muss es im Bundes­ge­setz­blatt veröf­fent­licht werden.

Rechts­an­walt Claus Pinkern­eil mit Kanzlei­en in Berlin und München teilte mit, Verfas­sungs­be­schwer­de einge­legt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnah­men weitest­ge­hend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrol­le entzie­he, dass der Inzidenz­wert als allei­ni­ger Maßstab ungeeig­net sei und dass insbe­son­de­re Ausgangs­be­schrän­kun­gen unver­hält­nis­mä­ßig seien. Pinkern­eil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfas­sungs­be­schwer­de absicht­lich schon vor der Entschei­dung des Bundes­rats einge­legt habe. Das Verfas­sungs­ge­richt könnte die Unter­zeich­nung durch Stein­mei­er stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wieder­auf­bau­fonds geschehen.

Er berei­te aber schon weite­re Verfas­sungs­be­schwer­den unter anderem für Gastro­no­men vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt. Ob es sich bei dem in Karls­ru­he einge­gan­ge­nen Antrag um jenen Pinkern­eils handelt, konnte der Gerichts­spre­cher zunächst nicht sagen. Auch die Freien Wähler und FDP-Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­te hatten Klagen gegen das neue Infek­ti­ons­schutz­ge­setz angekündigt.