WALLDORF (dpa/lsw) — Wegen Verstö­ßen gegen das bundes­weit einzig­ar­ti­ge Ausgangs­ver­bot für Katzen in Walldorf hat der Rhein-Neckar-Kreis erstmals ein Zwangs­geld von 500 Euro verhängt. Die betrof­fe­ne Katze sei nach Veröf­fent­li­chung der Allge­mein­ver­fü­gung mehrfach inner­halb des Gefah­ren­be­reichs der Hauben­ler­chen gesich­tet worden, teilte eine Spreche­rin des Landrats­amts am Montag in Heidel­berg mit — zuletzt in der Nähe der Brut.

Da diese Katze öfters im fragli­chen Bereich jagend beobach­tet wurde, geht die Untere Natur­schutz­be­hör­de den Angaben nach von einer erhöh­ten Gefähr­dungs­si­tua­ti­on für die Hauben­ler­che und ihre Jungvö­gel aus. Nachdem zuvor schon ein «Mahnschrei­ben» an die Besit­zer versen­det worden sei, habe sie keine andere Möglich­keit gesehen, als das in der Allge­mein­ver­fü­gung angedroh­te Zwangs­geld festzusetzen.

Die Maßnah­me hatte bundes­weit Aufse­hen erregt und ist nicht unumstrit­ten: Katzen dürfen seit Mitte Mai und in den nächs­ten drei Jahren von April bis August nicht durch das Brutge­biet der selte­nen Hauben­ler­chen im Süden der Stadt strei­fen — es sei denn, sie werden an die kurze Leine genom­men oder bewegen sich nachweis­bar nicht in Berei­chen, wo sie zur Gefahr für die Tiere werden können.

Nach Angaben der Behör­den­spre­che­rin sind nur noch zwei Brutpaa­re vor Ort anwesend. Ein Paar sei seit einigen Wochen aus bislang unbekann­ten Gründen aus dem Bereich Walldorf-Süd verschwun­den. Es sei nicht ausge­schlos­sen, dass es wieder auftaucht; im vergan­ge­nen Jahr sei auch schon mal zeitwei­se ein Paar abwesend gewesen. Zu Beginn der Brutzeit in diesem Jahr seien alle drei Paare wieder zurück gewesen.