TUTTLINGEN — Die verschärf­ten Corona-Regelun­gen für Hotspots gelten ab Samstag auch für Tuttlin­gen. Unter anderem wird die Masken­pflicht auf größe­re Berei­che der Innen­stadt ausgedehnt.

Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner gelten in Baden-Württem­berg jetzt stren­ge­re Corona-Regeln. Davon betrof­fen ist auch der Landkreis Tuttlin­gen. Ab Samstag gelten nun folgen­de Regeln:

  • Treffen in Privat­räu­men und im öffent­li­chen Raum sind nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt zuläs­sig, die Gesamt­grup­pe darf nicht größer als fünf Perso­nen sein.
  • Veran­stal­tun­gen aller Art sind unter­sagt – für Gottes­diens­te und Treffen religiö­ser Gemein­schaft sowie für Veran­stal­tun­gen, die für die öffent­li­che Ordnung wichtig sind (z.B. Gerichts­ver­hand­lun­gen oder Gemein­de­rats­sit­zun­gen) gelten Sonderregeln.
  • Bei Bestat­tun­gen dürfen nur noch 50 Perso­nen teilnehmen.
  • Kranken­häu­ser und Pflege­hei­me dürfen nur noch mit einem negati­ven Corona­test oder FFP-2-Maske besucht werden.
  • Der Konsum alkoho­li­scher Geträn­ke im öffent­li­chen Raum ist verboten.
  • Die Masken­pflicht wird ausge­wei­tet – auf das Umfeld von Schulen und Kinder­gär­ten 7 bis 9 und 12 Uhr bis 17 Uhr, auf Gottes­diens­te und religiö­se Veran­stal­tun­gen sowie auf Friedhöfe.
  • Spezi­ell für Tuttlin­gen wird die Masken­pflicht in der Innen­stadt ausge­wei­tet (siehe unten).

Alle Regeln gelten ab Samstag und zunächst bis zum 20. Dezember.

Vom Land angedacht sind außer­dem nächt­li­che Ausgangs­be­schrän­kun­gen im Zeitraum von 21 bis 5 Uhr. Details dazu sind aber noch nicht bekannt.

Masken­pflicht in der Innen­stadt ausgeweitet

Ab Samstag gilt die Masken­pflicht in der Tuttlin­ger Innen­stadt in einem erwei­ter­ten Bereich – und zwar

  • In der Bahnhof­stra­ße von der Heinrich-Rieker-Straße bis zum Marktplatz.
  • In der König­stra­ße vom Markt­platz bis zur Alleenstraße
  • In der gesam­ten Rathaus­stra­ße und auf dem Rathaussteg
  • In der Wilhelm­stra­ße von der Bahnhof­stra­ße bis zur Weimar­stra­ße und auf dem Poststeg
  • Auf dem Sänger­steg und dem Weg durch den Stadt­gar­ten bis zur Bahnhofstraße
  • In der Oberen Haupt­stra­ße bis zur Katharinenstraße.