Mit einer erwei­ter­ten Testpflicht für Beschäf­tig­te von Pflege­ein­rich­tun­gen sowie einer Pflicht, Besucher und exter­ne Dritte zu testen, verstärkt Baden-Württem­berg den Infek­ti­ons­schutz in Alten- und Pflege­hei­men. Eine entspre­chen­de Regelung sei in die vom Kabinett beschlos­se­ne und am Samstag verkün­de­te Corona-Verord­nung aufge­nom­men worden und solle ab Montag greifen, sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) am Samstag in Stuttgart.

«Die Pande­mie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmög­lich schüt­zen, da Infek­tio­nen bei ihnen schwe­rer und oftmals tödlich verlau­fen», erklär­te Lucha. Alten- und Pflege­hei­me seien Brenn­punk­te der Corona-Pande­mie. Seit Mitte Dezem­ber 2020 (Kalen­der­wo­che 51) wurden dem Landes­ge­sund­heits­amt nach Angaben des Minis­ters 140 Ausbrü­che aus Pflege­hei­men mit 2545 Sars-CoV-2-Infek­tio­nen, hierun­ter 190 Todes­fäl­le, übermittelt.

Die Regelung, dass Besucher und Exter­ne Pflege­hei­me nur mit einem negati­ven PoC-Antigen­test und einer Maske (FFP2/KN95) aufsu­chen dürfen, bleibt laut Lucha bestehen. Neu sei jedoch, dass die Pflege­ein­rich­tun­gen den Besuchern und exter­nen Perso­nen die Testung anbie­ten müssen. Einrich­tun­gen, denen eine Beschaf­fung kurzfris­tig nicht möglich sei, könnten für dring­li­che Bedar­fe PoC-Antigen­tests aus der Notre­ser­ve des Landes beziehen.

Neu sei auch die Auswei­tung der Testpflicht für das Perso­nal. Die Beschäf­tig­ten von statio­nä­ren Einrich­tun­gen für Menschen mit Pflege- und Unter­stüt­zungs­be­darf müssten sich drei Mal anstatt zwei Mal pro Woche testen lassen. Dabei gebe es Ausnah­men, etwa für Notärzte.