Bis heute ist nicht geklärt, wie lange eine Immuni­tät gegen das Corona-Virus anhält. Zur Einfüh­rung eines Immuni­täts­nach­wei­ses hat der Ethik­rat deshalb eine klare Meinung.

Zugleich sollten frei verkäuf­li­che Tests zum Nachweis einer Unemp­find­lich­keit gegen das Corona­vi­rus wegen «zweifel­haf­ter Verläss­lich­keit» und eines daraus folgen­den Gefähr­dungs­po­ten­zi­als stren­ger reguliert werden.

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hatte den Ethik­rat im Frühjahr um eine Stellung­nah­me gebeten. Hinter­grund war breite Kritik an ursprüng­li­chen Plänen, dass Immuni­täts­aus­wei­se auch Ausnah­men von Alltags­be­schrän­kun­gen ermög­li­chen könnten. Spahn zog die Pläne auch nach schar­fem Protest des Koali­ti­ons­part­ners SPD zurück.

Das Nein des Ethik­rats zu Corona-Immuni­täts­nach­wei­sen zum jetzi­gen Zeitpunkt fiel einstim­mig aus. Für den Fall, dass eine Immuni­tät künftig hinrei­chend verläss­lich nachweis­bar sein sollte, gab es demnach unter­schied­li­che Auffas­sun­gen, inwie­fern eine Einfüh­rung solcher Beschei­ni­gun­gen zu empfeh­len wäre. Dem Gremi­um gehören 26 Wissen­schaft­ler und Exper­ten verschie­de­ner Fachrich­tun­gen an. Sie werden vom Bundes­tags­prä­si­den­ten berufen.