Europa bekommt den vierten Corona-Impfstoff. Die EMA macht den Weg frei für das Präpa­rat des US-Herstel­lers Johnson & Johnson. Es hat einen entschei­den­den Vorteil: Nur eine Dosis reicht.

AMSTERDAM (dpa) — Die Europäi­sche Arznei­mit­tel-Agentur (EMA) hat die beding­te Zulas­sung für den Corona-Impfstoff des US-Herstel­lers Johnson & Johnson in der EU empfoh­len. Damit gab die EMA am Donners­tag in Amster­dam grünes Licht für den vierten Impfstoff gegen Covid-19 in der EU.

Die endgül­ti­ge Entschei­dung über die Zulas­sung muss nun die EU-Kommis­si­on treffen — das gilt als Formsa­che und könnte ebenfalls noch am selben Tag erfol­gen. Die EU rechnet mit ersten Liefe­run­gen im April.

Die EU-Kommis­si­on hatte bereits Impfdo­sen für 200 Millio­nen Menschen bestellt. Davon würde Deutsch­land 36,7 Millio­nen erhal­ten. Aller­dings gibt es Befürch­tun­gen, dass das Unter­neh­men nicht recht­zei­tig liefern könne. Der Herstel­ler sicher­te zu, dass er sich an die Abspra­chen halten und ab April liefern werde. In der EU sind bisher die Impfstof­fe der Herstel­ler Pfizer/Biontech, Moder­na und Astra­Ze­ne­ca zugelassen.

Vor rund zwei Wochen war das Präpa­rat, das von der Johnson-Tochter Janssen in den Nieder­lan­den entwi­ckelt worden war, bereits in den USA zugelas­sen worden. Es hat gegen­über den bishe­ri­gen Impfstof­fen große Vortei­le: So muss es nur einmal gespritzt werden. Das Vakzin kann bei Kühlschrank­tem­pe­ra­tur gelagert werden.

Die Wirksam­keit liegt nach Angaben der EMA bei etwa 67 Prozent. Bei einer schwe­ren Covid-19-Erkran­kung lag der Schutz in den Studi­en bei mehr als 85 Prozent — und das gilt auch für Ältere. Das Vakzin, das bereits vor rund zwei Wochen in den USA zugelas­sen worden war, soll auch gegen Virus-Varian­ten effek­tiv sein.

Die Exper­ten der EMA hatten die Forschungs- und Test-Daten bereits seit Wochen nach einem schnel­le­ren Verfah­ren bewer­tet. Es sei gründ­lich und nach höchs­ten Sicher­heits­stan­dards geprüft worden, erklär­te die EMA. Bei einer beding­ten Zulas­sung ist der Herstel­ler verpflich­tet, auch danach noch Daten etwa zur Langzeit­wir­kung an die EMA zu übermit­teln. Auch Angaben zu mögli­chen Neben­wir­kun­gen werden weiter­hin geprüft.