BRÜSSEL (dpa) — Mit Blei und Cadmi­um belas­te­te Lebens­mit­tel gelten als große Gesund­heits­ge­fahr, nicht nur für Säuglin­ge und Klein­kin­der. Die EU verschärft jetzt Grenz­wer­te. Grund sind neue Daten.

Im Zuge des europäi­schen Plans zur Krebs­be­kämp­fung treten in dieser Woche neue Grenz­wer­te für bestimm­te Schwer­me­tal­le in einer Vielzahl von Lebens­mit­teln in Kraft.

Für zum Beispiel Säuglings­nah­rung, Gewür­ze, Weine und Salz gelten von Montag an stren­ge­re oder zusätz­li­che Höchst­ge­hal­te für Blei. Ab Diens­tag gibt es zudem neue Cadmi­um-Grenz­wer­te für etliche Obst‑, Gemüse- und Getrei­de­sor­ten sowie Ölsaaten.

«Im Rahmen des europäi­schen Krebs­be­kämp­fungs­plans haben wir uns verpflich­tet, den Gehalt karzi­no­ge­ner Inhalts­stof­fe weiter zu verrin­gern», sagte EU-Gesund­heits­kom­mis­sa­rin Stella Kyria­ki­des zum Inkraft­tre­ten der neuen Regeln der Deutschen Presse-Agentur. Der Schritt sei ein weite­res konkre­tes Beispiel dafür, dass in der EU der Verbrau­cher bei Lebens­mit­teln immer an erster Stelle stehe.

Hinter­grund der neuen Grenz­wer­te für das Schwer­me­tall Blei sind Erkennt­nis­se, nach denen es keine Schwel­le gibt, unter­halb derer gesund­heit­li­che Schädi­gun­gen für den Menschen sicher ausge­schlos­sen werden können. Zudem äußer­te die Europäi­sche Behör­de für Lebens­mit­tel­si­cher­heit zuletzt Besorg­nis darüber, dass die derzei­ti­ge ernäh­rungs­be­ding­te Exposi­ti­on gegen­über Blei die neuro­lo­gi­sche Entwick­lung von Föten, Klein­kin­dern und Kindern beein­träch­ti­gen könnte.

Vergleichs­wei­se hohe Bleige­hal­te wurden in der Vergan­gen­heit in Algen, Fisch, Meeres­früch­ten und Nahrungs­er­gän­zungs­mit­teln nachge­wie­sen. Laut Bundes­um­welt­mi­nis­te­ri­um können aber auch andere Lebens­mit­tel wie zum Beispiel Getrei­de­pro­duk­te oder Gemüse trotz vergleichs­wei­se gerin­ger Bleige­hal­te einen nennens­wer­ten Anteil zur Bleiauf­nah­me beitra­gen, da diese viel verzehrt werden. Künftig gilt so zum Beispiel auch für die meisten Salzsor­ten ein Höchst­ge­halt von 1,0 Milli­gramm je Kilogramm. Für Weine wird er ab der Ernte 2022 von 0,15 auf 0,10 Milli­gramm je Kilogramm abgesenkt.

Hinter­grund der neuen Grenz­wer­te für Cadmi­um sind Daten, die nach der Umset­zung von 2014 empfoh­le­nen Risiko­min­de­rungs­maß­nah­men über das Vorkom­men erhoben wurden. Diese zeigen nach Angaben der zustän­di­gen EU-Kommis­si­on, dass es möglich ist, den Cadmi­um­ge­halt in vielen Lebens­mit­teln zu verringern.

Das Schwer­me­tall gelangt insbe­son­de­re durch Verbren­nungs­pro­zes­se oder als Bestand­teil von Klärschlamm in die Umwelt. Zudem kann es auch durch Phosphat­dün­gung in den Boden einge­tra­gen werden. Wie auch Blei ist Cadmi­um giftig und krebserregend.

Der europäi­sche Plan zur Krebs­be­kämp­fung wurde im Febru­ar vorge­stellt und sieht neben neuen Grenz­wer­ten noch etliche andere Maßnah­men vor. Zu ihnen gehören zum Beispiel ein EU-Krebs­vor­sor­ge­pro­gramm und ein EU-weites Netz von Krebs­zen­tren. «2020 wurde bei 2,7 Millio­nen Menschen in der EU Krebs diagnos­ti­ziert. Weite­re 1,3 Millio­nen Menschen starben an der Krank­heit, darun­ter über 2000 junge Menschen», erklärt die EU-Kommis­si­on das mit vier Milli­ar­den Euro ausge­stat­te­te Projekt. Wenn man nicht entschlos­sen hande­le, werde es bis 2035 sogar noch rund 24 Prozent mehr Krebs­fäl­le geben.

Von Ansgar Haase, dpa