BERLIN (dpa) — Mit der Gas-Umlage sollen Verbrau­cher Impor­teu­ren unter die Arme greifen. Die Bundes­re­gie­rung will darauf keine Mehrwert­steu­er erheben. Jetzt stellt die EU-Kommis­si­on aber gelten­de Regeln klar.

Für die Verbrau­cher in Deutsch­land wird es keine Ausnah­me bei der Mehrwert­steu­er auf die Gasum­la­ge geben. Die EU-Kommis­si­on bekräf­tig­te in Brüssel, dass eine Strei­chung der Steuer anders als von der Bundes­re­gie­rung erhofft nicht möglich ist.

Die Kommis­si­on arbei­tet nach eigenen Angaben aber zusam­men mit Berlin an einer Lösung bezüg­lich der Mehrwert­steu­er. Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnah­me gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommis­si­on machte jedoch deutlich: «Es gibt an sich keine Möglich­keit, diese Art von Umlage auszu­neh­men.» Zugleich beton­te er: «Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regie­rung, um Lösun­gen zu finden, die den Verbrau­chern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten.»

Aus dem Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hieß es, man habe bisher kein offizi­el­les Schrei­ben der EU-Kommis­si­on bekom­men. «Unser Ziel ist nach wie vor, zusätz­li­che Belas­tun­gen für die Bürge­rin­nen und Bürger zu vermei­den.» Der Staat solle durch die Umsatz­steu­er auf die Gasum­la­ge keine Mehrein­nah­men erzie­len. Dabei sind dem Minis­te­ri­um zufol­ge verschie­de­ne Möglich­kei­ten denkbar, die europa­recht­lich geprüft werden müssten. Dazu sei man mit der EU-Kommis­si­on im Gespräch.

Umlage mit Mehrwert­steu­er rund 0,46 Cent höher

Welche Optio­nen es gibt und wann die Brüsse­ler Behör­de sich dazu äußern will, ist unklar. Der Kommis­si­ons­spre­cher sagte, die EU-Kommis­si­on teile den Wunsch Deutsch­lands, dass die Maßnah­me keine unvor­her­ge­se­he­nen Steuer­ef­fek­te habe. «Das ist ein extrem wichti­ger Teil.» Bundes­wirt­schafts­mi­nis­ter Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor angekün­digt, Ausgleichs­me­cha­nis­men zu schaf­fen, falls keine Mehrwert­steu­er-Ausnah­me­re­ge­lung möglich sein sollte.

Um Gasim­por­teu­re zu stützen, müssen Kunden in Deutsch­land ab dem Herbst deutlich mehr für ihr Gas bezah­len. Die Höhe der staat­li­chen Umlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowatt­stun­de ohne Mehrwert­steu­er liegen, wie die Firma Trading Hub Europe, ein Gemein­schafts­un­ter­neh­men der Gas-Fernlei­tungs­netz­be­trei­ber in Deutsch­land, am Montag mitteil­te. Die Mehrwert­steu­er wären zusätz­li­che 19 Prozent der 2,419 Cent — also noch einmal rund 0,46 Cent.

Für einen Einper­so­nen­haus­halt mit einem Jahres­ver­brauch von 5000 Kilowatt­stun­den bedeu­tet die Umlage ohne Mehrwert­steu­er jährli­che Zusatz­kos­ten von rund 121 Euro. Mit wären es rund 144 Euro. Für einen Famili­en­haus­halt mit einem Jahres­ver­brauch von 20.000 Kilowatt­stun­den liegen die Mehrkos­ten bei rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwert­steu­er hinzu, sind es 576 Euro.

Mehrwert­steu­er­be­frei­un­gen nicht im Bereich Energie möglich

Steuer­po­li­tik ist in der EU überwie­gend Sache der Länder, aller­dings gelten Rahmen­be­din­gun­gen, die alle umset­zen müssen. Der regulä­re Mehrwert­steu­er­satz muss mindes­tens bei 15 Prozent liegen, der ermäßig­te bei mindes­tens 5 Prozent. In Deutsch­land gilt ein höherer Satz von 19 Prozent und ein ermäßig­ter von 7 Prozent. Seit Anfang April sind nach den EU-Regeln komplet­te Mehrwert­steu­er­be­frei­un­gen nur in bestimm­ten Berei­chen wie Lebens­mit­teln und anderen Gütern zum Decken der Grund­be­dürf­nis­se möglich — nicht aber bei Energie.

Die Steuer­re­geln müssen in der EU zudem einstim­mig beschlos­sen werden. So kann die EU-Kommis­si­on zwar Abwei­chun­gen der Mehrwert­steu­er­re­geln vorschla­gen, diese müssten jedoch von allen EU-Ländern angenom­men werden.