STUTTGART/BRÜSSEL (dpa/lsw) — Die EU will Kinder- und Zwangs­ar­beit bei Zulie­fe­rern von Unter­neh­men verhin­dern. Dazu laufen derzeit Vorbe­rei­tun­gen für ein Gesetz. Die Südwest-Wirtschafts­mi­nis­te­rin warnt jedoch vor den Folgen für Firmen — und fordert einen Aufschub.

Das geplan­te europäi­sche Liefer­ket­ten­ge­setz sollte aus Sicht von Baden-Württem­bergs Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut nicht schon 2023 in Kraft treten. «Wir brauchen eine Atempau­se für unseren Mittel­stand», forder­te die CDU-Politi­ke­rin vor Gesprä­chen mit Vertre­tern der Europäi­schen Union in Brüssel am Donners­tag. Die bürokra­ti­schen Belas­tun­gen durch das Liefer­ket­ten­ge­setz oder auch durch die Chemi­ka­li­en­stra­te­gie der EU verur­sach­ten in den Betrie­ben viel Aufwand und damit Kosten und weniger Raum für Innovationen.

Angesichts der unsiche­ren wirtschaft­li­chen Lage brauche es eine regula­to­ri­sche Pause auch im bevor­ste­hen­den Jahr 2023. Unter­neh­men sollten sich damit auf die Bewäl­ti­gung der Krisen konzen­trie­ren können und nicht noch mehr Kapazi­tä­ten für die Erfül­lung neuer gesetz­li­cher Standards verbrau­chen, forder­te sie.

Es sei gut, dass die EU kleinen und mittel­stän­di­schen Unter­neh­men mit einem angekün­dig­ten Entlas­tungs­pa­ket unter die Arme greifen wolle, sagte sie weiter. Aller­dings sei das Paket erst ab Mitte des Jahres vorge­se­hen und komme sehr spät.

Auf EU-Ebene laufen derzeit Abstim­mun­gen über ein Liefer­ket­ten­ge­setz, das dafür sorgen soll, dass große Unter­neh­men Kinder- oder Zwangs­ar­beit sowie Umwelt­schä­den in ihren inter­na­tio­na­len Liefer­ket­ten verhin­dern. Wann das Gesetz in Kraft treten soll, ist noch nicht klar. Einem ersten Entwurf zufol­ge könnte es stren­ger ausfal­len, als das ab 2023 gelten­de deutsche Liefer­ket­ten­ge­setz. Zuletzt hatten sich die EU-Staaten aber für eine Abschwä­chung eingesetzt.