Beim aktuel­len Konzern­len­ker Diess und VW-Aufsichts­rats­chef Pötsch reich­ten die Ankla­ge­punk­te im Diesel­skan­dal nicht für einen Prozess wegen Markt­ma­ni­pu­la­ti­on aus. Offen blieb erst der Fall von Ex-Chef Winter­korn — er kommt nun nicht um ein öffent­li­ches Verfah­ren herum.

Damit wird es nicht nur in einem paral­le­len Betrugs­ver­fah­ren, sondern auch aufgrund von mutmaß­lich zu später Infor­ma­ti­on von Anlegern im Diesel­skan­dal einen Straf­pro­zess gegen den Ex-Manager geben.

Das Gericht erklär­te, Winter­korn solle «trotz Kennt­nis von dem Einbau einer unzuläs­si­gen Abschalt­ein­rich­tung (…) und des sich seit Frühjahr 2015 abzeich­nen­den erheb­li­chen finan­zi­el­len Risikos (…) den Kapital­markt vorsätz­lich nicht recht­zei­tig infor­miert haben». Die Ankla­ge der Braun­schwei­ger Staats­an­walt­schaft sei daher unver­än­dert zur Haupt­ver­hand­lung zugelas­sen worden.

Die Straf­ver­fol­ger hatten auch dem derzei­ti­gen Volks­wa­gen-Konzern­chef Herbert Diess sowie dem Vorsit­zen­den des Aufsichts­rats, Hans Dieter Pötsch, Markt­ma­ni­pu­la­ti­on vorge­wor­fen. In ihrem Fall wurde das Verfah­ren aller­dings gegen Geldzah­lun­gen von jeweils 4,5 Millio­nen Euro einge­stellt. Pötsch war zum Zeitpunkt des Aufflie­gens der Abgas­af­fä­re Finanz­vor­stand des Autoherstellers.

Nachdem die Manipu­la­tio­nen an Millio­nen Diesel­mo­to­ren im Septem­ber 2015 öffent­lich bekannt gewor­den waren, stürz­te der VW-Aktien­kurs zeitwei­se ab. Inves­to­ren sehen sich getäuscht und fordern in einem Zivil­pro­zess Milliarden-Schadenersatz.

Winter­korns Anwalt Felix Dörr hatte Anschul­di­gun­gen, sein Mandat habe früh über das drohen­de Ausmaß der Diesel­kri­se Bescheid gewusst, zunächst «mit aller Entschie­den­heit» zurück­ge­wie­sen: «Herr Prof. Dr. Winter­korn hatte keine frühzei­ti­ge Kennt­nis von dem geziel­ten Einsatz einer verbo­te­nen Motor­steue­rungs­soft­ware in US-Diesel-Pkw», sagte der Jurist. «Wesent­li­che Infor­ma­tio­nen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekann­te Proble­me mit den US-Diesel­mo­to­ren zutref­fend einzu­ord­nen, erreich­ten ihn damals nicht.» Dies sahen Staats­an­walt­schaft und Landge­richt nun anders.

Winter­korn muss in Braun­schweig zusätz­lich wegen gewerbs- und banden­mä­ßi­gen Betrugs auf die Ankla­ge­bank, zusam­men mit vier weite­ren teils frühe­ren VW-Führungs­kräf­ten. Ursprüng­lich war die Staats­an­walt­schaft hier «nur» auf schwe­ren Betrug aus gewesen. Das Landge­richt ist aber der Auffas­sung, dass in großem Maßstab «Käufer bestimm­ter Fahrzeu­ge aus dem Volks­wa­gen-Konzern über deren Beschaf­fen­heit, insbe­son­de­re die Verwen­dung einer sogenann­ten Abschalt­ein­rich­tung in der Motor­steue­rungs­soft­ware getäuscht» wurden.