BERLIN/BRÜSSEL (dpa) — Bundes­in­nen­mi­nis­te­rin Nancy Faeser glaubt derzeit nicht, dass ein EU-Vertei­lungs­schlüs­sel für Flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne notwen­dig ist.

Kriegs­flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne sollen nach den Worten von Bundes­in­nen­mi­nis­te­rin Nancy Faeser (SPD) vorerst selbst entschei­den können, in welchem EU-Staat sie Zuflucht suchen.

«Ich glaube, dass jetzt inner­halb der Europäi­schen Union die Menschen aus der Ukrai­ne vor allem dorthin gehen, wo sie viele Freun­de, Verwand­te und Bekann­te haben», sagte die Minis­te­rin am Donners­tag im Deutsch­land­funk. Zu diesen Ländern zählten etwa auch Spani­en und Itali­en. Es sei kein Vertei­lungs­schlüs­sel für die Aufnah­me der Geflüch­te­ten notwen­dig, «wenn die Aufnah­me so funktio­niert», fügte sie hinzu.

Faeser sagte weiter: «Die Europäi­sche Kommis­si­on hätte aber auch recht­lich die Möglich­keit, einen Vertei­lungs­schlüs­sel festzu­le­gen. Bislang macht sie aber von dieser Möglich­keit keinen Gebrauch.» Sie vermu­te nicht, dass das nötig sein werde.

Nach Angaben des UN-Flücht­lings­hilfs­werks haben seit Beginn des russi­schen Angriffs auf die Ukrai­ne mehr als eine Milli­on Menschen das Land verlas­sen. Die meisten von ihnen halten sich in Nachbar­län­dern wie Polen, Ungarn und der Republik Moldau auf. Diese haben auf EU-Ebene bislang nicht um Unter­stüt­zung bei der Aufnah­me der Kriegs­flücht­lin­ge ersucht. Allei­ne in Polen haben mehr als 500.000 Menschen aus der Ukrai­ne Zuflucht gesucht.

Faeser hielt sich am Donners­tag in Brüssel auf, wo die Innen­mi­nis­ter der Europäi­schen Union über den Status der Ukrai­ne-Flücht­lin­ge beraten wollten.

Auf die Frage, was mit Deutschen sei, die sich auf russi­scher oder ukrai­ni­scher Seite an den Kampf­hand­lun­gen betei­li­gen wollten, antwor­te­te sie im Deutsch­land­funk-Inter­view, man könne Deutsche mit Wurzeln in der Ukrai­ne nicht daran hindern, in ihr Heimat­land zu gehen und sich dort an den Kämpfen zu betei­li­gen — «dafür haben wir keine Rechts­grund­la­ge». Bei Extre­mis­ten sei das anders, da bemüh­ten sich die Sicher­heits­be­hör­den, auch durch Ausrei­se­ver­bo­te, zu verhin­dern, «dass sie sich an kriege­ri­schen Aktio­nen beteiligen».