LINDAU – In der Nacht auf Donners­tag (6. Januar) hat die Bundes­po­li­zei am Grenz­über­gang Hörbranz drei Algeri­er vorläu­fig festge­nom­men. Der Fahrer hatte versucht, zwei ausweis­lo­se Lands­leu­te einzu­schleu­sen. Die beiden Mitfah­rer führten vier verbo­te­ne Pfeffer­sprays bezie­hungs­wei­se Medika­men­te und Betäu­bungs­mit­tel bei sich. 

Eine Strei­fe der Lindau­er Bundes­po­li­zei kontrol­lier­te am Grenz­über­gang Hörbranz (BAB 96) ein mit drei Insas­sen besetz­tes Fahrzeug mit franzö­si­scher Zulas­sung. Der Fahrer konnte sich mit seinem algeri­schen Reise­pass und franzö­si­schen Aufent­halts­ti­tel auswei­sen. Die beiden Mitrei­sen­den hinge­gen waren ausweis­los. Die 26- und 22-jähri­gen Männer verfüg­ten ledig­lich über Handy­fo­tos von schwei­ze­ri­schen Dokumen­ten über ihre dorti­ge Asylan­trag­stel­lung. Der 31-Jähri­ge Fahrzeug­len­ker gab an, seine beiden Mitfah­rer, die München als Reise­ziel angaben, an einer Tankstel­le in Zürich getrof­fen und mitge­nom­men zu haben. 

Auf der Dienst­stel­le versuch­te der 26-Jähri­ge ein Tütchen Canna­bis­harz unter einem Stuhl zu verste­cken. Bei der Durch­su­chung des Mannes fanden die Beamten dann noch 17 Tablet­ten sowie ein Fläsch­chen mit dem Wirkstoff Benzo­dia­ze­pin auf. Da der Algeri­er für die Substan­zen weder ein Rezept noch eine Einfuhr­ge­neh­mi­gung vorwei­sen konnte, erhielt er neben einer Anzei­ge wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se eine weite­re wegen Versto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Die Polizis­ten stell­ten die Medika­men­te in Amtshil­fe für den Zoll sicher. 

Im Gepäck des 22-jähri­gen Mitrei­sen­den fanden die Beamten vier Pfeffer­sprays ohne Prüfzei­chen. Neben einem Verfah­ren wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se erwar­tet den Mann nun noch eine weite­re Anzei­ge wegen Versto­ßes gegen das Waffengesetz. 

Gegen den Fahrzeug­len­ker besteht der Verdacht des Einschleu­sens von Auslän­dern und, da er durch die Straf­tat die Gültig­keit seines franzö­si­schen Aufent­halts­ti­tels in Deutsch­land verwirkt hatte, der versuch­ten unerlaub­ten Einrei­se. Der 31-Jähri­ge war erstmals 2015 nach Deutsch­land einge­reist und den Auslän­der­be­hör­den unter Alias­per­so­na­li­en bekannt, bis er 2016 unbekannt verzog. Wegen Versto­ßes gegen das Waffen­ge­setz war er in der Bundes­re­pu­blik bereits polizei­be­kannt. Die Beamten verwei­ger­ten dem Mann schließ­lich die Einreise.

Die Bundes­po­li­zis­ten führten die beiden mutmaß­lich Geschleus­ten am Freitag­mit­tag (7. Januar) beim Amtsge­richt Lindau vor und liefer­ten sie anschlie­ßend in Zurück­wei­sungs­haft in die Einrich­tung für Abschie­bungs­haft Hof ein.