BERLIN (dpa) — Neuer­dings wird behaup­tet, ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge dürften hierzu­lan­de früher Rente bezie­hen als alle anderen. Das Gegen­teil ist der Fall. Die Fakten.

Behör­den in Deutsch­land wird in sozia­len Netzwer­ken immer wieder fälsch­li­cher­wei­se nachge­sagt, sie würden Flücht­lin­ge finan­zi­ell besser unter­stüt­zen als etwa Einhei­mi­sche. In dieser Neid-Debat­te geht es neuer­dings um die Rente und den Bezugszeitpunkt.

Behaup­tung: Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge erhal­ten in der Bundes­re­pu­blik bis zu zehn Jahre früher Rente als Deutsche.

Bewer­tung: Falsch.

Fakten: Beim Bezug einer deutschen Rente gilt für Auslän­der dassel­be Eintritts­al­ter wie für deutsche Staats­bür­ger. Das bestä­tigt die Deutsche Renten­ver­si­che­rung gegen­über der Deutschen Presse-Agentur (dpa): «Das gesetz­lich vorge­schrie­be­ne Renten­ein­tritts­al­ter variiert — je nach Art der Alters­ren­te — zwischen 63 und 67 Jahren.»

Jeder Mensch, der in Deutsch­land einer sozial­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeit nachgeht, zahlt in die Renten­kas­se ein. Damit erwer­ben auch Auslän­der wie ukrai­ni­sche Staats­bür­ger Rentenansprüche.

Für Menschen aus der Ukrai­ne ist der Zugang zum deutschen Renten­sys­tem jedoch erschwert. Für sie gilt eine allge­mei­ne Warte­zeit von fünf Jahren. Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträ­ge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.

Diese Warte­zeit gilt für alle Auslän­der, die nicht aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutsch­land ein spezi­el­les Sozial­ver­si­che­rungs­ab­kom­men geschlos­sen hat. Mit der Ukrai­ne wurde zwar ein entspre­chen­des Abkom­men ausge­han­delt. Dieses sei bislang vom Deutschen Bundes­tag, aber noch nicht vom Parla­ment in Kiew ratifi­ziert worden, teilt die Deutsche Renten­ver­si­che­rung mit.

Bislang werden Hilfen für Flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne nach dem Asylbe­wer­ber­leis­tungs­ge­setz gewährt. Das soll sich aber nach Infor­ma­tio­nen des Bundes­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums in den meisten Fällen ab dem 1. Juni 2022 ändern. Dann können Menschen aus der Ukrai­ne im Renten­al­ter wie deutsche Rentner die sogenann­te Grund­si­che­rung im Alter beantra­gen, wenn sie nur ein gerin­ges oder gar kein Einkom­men haben.