Seit dem vergan­ge­nen Jahr ist die Ex-Freun­din des berüch­tig­ten Unter­neh­mers Jeffrey Epstein in Haft. Die Vorwür­fe gegen Ghislai­ne Maxwell wiegen schwer. Nun ist ein weite­rer Fall hinzu gekommen.

NEW YORK (dpa) — Auf die in Unter­su­chungs­haft sitzen­de Ex-Partne­rin von Jeffrey Epstein, Ghislai­ne Maxwell, kommen weite­re Ankla­ge­punk­te zu.

US-Medien berich­te­ten am Montag unter Berufung auf Gerichts­do­ku­men­te, dass die Ankla­ge­schrift gegen die 59-Jähri­ge um ein viertes Opfer erwei­tert wurde. Die Vorwür­fe drehen sich um Sexhan­del mit einer Minder­jäh­ri­gen in den Jahren von 2001 bis 2004.

Maxwell war im vorigen Juli im US-Bundes­staat New Hampshire festge­nom­men worden. Ihr wurden damals im Fall von drei Mädchen unter anderem Verfüh­rung zu illega­len Sexhand­lun­gen und Meineid im Zeitraum von 1994 bis 1997 vorge­wor­fen. Maxwell hatte vor Gericht eine Beihil­fe jedoch bestrit­ten und auf «nicht schul­dig» plädiert. Der inzwi­schen gestor­be­ne Unter­neh­mer Epstein soll Dutzen­de Minder­jäh­ri­ge missbraucht und zur Prosti­tu­ti­on gezwun­gen haben.

Maxwell sitzt seit dem vergan­ge­nen Sommer in einem Gefäng­nis im New Yorker Stadt­teil Brook­lyn. Mehre­re Anträ­ge auf Freilas­sung auf Kauti­on wurden abgelehnt, unter anderem wegen Flucht­ge­fahr. Der Prozess gegen sie soll im Juli beginnen.

Maxwells Ex-Partner Epstein entging 2008 einem Bundes­ver­fah­ren, indem er eine Verein­ba­rung mit der Staats­an­walt­schaft einging. Er bekann­te sich damals teilwei­se schul­dig und bekam eine milde Haftstra­fe. 2019 wurde er in New York erneut angeklagt und nahm sich kurz danach nach offizi­el­len Angaben in einer Gefäng­nis­zel­le das Leben.