STUTTGART (dpa/lsw) — Seit dem Start der Corona-Sofort­hil­fen für Unter­neh­men vor einem Jahr haben Ermitt­ler in Baden-Württem­berg rund 800 Verfah­ren wegen Betrugs einge­lei­tet. Von April 2020 bis Ende Febru­ar 2021 waren es genau 798, wie das Justiz­mi­nis­te­ri­um auf Anfra­ge mitteil­te. Wie groß der dadurch entstan­de­ne Schaden ist, werde statis­tisch nicht erfasst, hieß es. In aller Regel handle es sich um Subven­ti­ons­be­trug, der auch gegeben sei, wenn tatsäch­lich kein Geld gezahlt wurde und damit auch kein Schaden entstan­den ist — zum Beispiel wenn der Betrug vor der Auszah­lung bemerkt wird. Das Landes­kri­mi­nal­amt kam laut «Heilbron­ner Stimme» (Samstag) bei Fällen aus dem Jahr 2020 auf einen Gesamt­scha­den von drei Millio­nen Euro.

Bei den Taten ließen sich verschie­de­ne Vorge­hens­wei­sen unter­schei­den, erläu­ter­te das Minis­te­ri­um. Die Betrü­ger gingen zum Beispiel so vor, dass sie im Namen eines tatsäch­lich existie­ren­den Unter­neh­mens Sofort­hil­fe beantrag­ten und das Geld dann umlenk­ten. Oder, und das sei die weit überwie­gen­de Mehrzahl der Fälle, ein Antrag­stel­ler mache falsche Angaben, um unberech­tigt Hilfen zu kassieren.

«Es ist völlig inakzep­ta­bel, wenn sich gewis­se Perso­nen an Hilfs­gel­dern zu berei­chern versu­chen, die eigent­lich für die Rettung von Unter­neh­men vorge­se­hen sind», sagte Justiz­mi­nis­ter Guido Wolf (CDU). «Es ist deshalb richtig, dass der Subven­ti­ons­be­trug verfolgt wird und die Justiz die Betrü­ger zur Rechen­schaft zieht.»