Stras­ser, der für den Wahlkreis Ravens­burg im Bundes­tag sitzt, sagte: «Das von Vertre­tern der großen Koali­ti­on angekün­dig­te Abwar­ten auf die Positi­on der Länder führt de facto dazu, dass sich auch in den nächs­ten Jahren in der Sache nichts bewegen wird.» Bei den Staats­leis­tun­gen handelt es sich um jährli­che Zahlun­gen der Länder an die katho­li­sche und evange­li­sche Kirche. Der Entwurf sieht vor, dass die Zahlun­gen einge­stellt werden, die Länder aber eine Ablöse­sum­me zahlen müssen.

Alle Bundes­län­der mit Ausnah­me Bremens und Hamburgs zahlen Staats­leis­tun­gen. Auslö­ser waren die Enteig­nun­gen deutscher Kirchen und Klöster Anfang des 19. Jahrhun­derts im Rahmen der Säkula­ri­sa­ti­on. Zum Ausgleich sprang der Staat ein. Die Weima­rer Verfas­sung sah vor, diese regel­mä­ßi­gen Zahlun­gen durch eine einma­li­ge angemes­se­ne Entschä­di­gung abzulö­sen. Diese Regelung wurde in das Grund­ge­setz übernom­men. Bislang wird aber noch jährlich gezahlt — im Jahr laufen­den Jahr waren es im Südwes­ten 130,9 Millio­nen Euro, wie das Staats­mi­nis­te­ri­um mitteil­te. Stras­ser sagte: «Nach über 100 Jahren sind wir als Bundes­tag in der Pflicht, unseren Teil des Verfas­sungs­auf­trags zu erfüllen.»

Das Staats­mi­nis­te­ri­um steht dem Gesetz­ent­wurf kritisch gegen­über. Die dort enthal­te­nen Regelun­gen und Pauscha­lie­run­gen bedürf­ten einer sorgfäl­ti­gen Prüfung und der Erörte­rung mit den Kirchen, gerade was die Höhe des Ablöse­be­trags und Ablöse­mo­da­li­tä­ten betref­fe. «Angesichts der großen finan­zi­el­len Heraus­for­de­run­gen durch die Corona-Pande­mie ist zu beden­ken, ob und wie die staat­li­chen Haushal­te eine solche zusätz­li­che Belas­tung durch Ablösung derzeit überhaupt stemmen könnten.»