STUTTGART (dpa/lsw) — In baden-württem­ber­gi­schen Clubs und Disko­the­ken entfällt auf der Tanzflä­che und im Sitzbe­reich unter bestimm­ten Bedin­gun­gen die Masken­pflicht. Darauf haben sich das Stutt­gar­ter Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um laut einer Mittei­lung vom Diens­tag­abend mit Vertre­tern der Clubsze­ne und des Deutschen Hotel- und Gaststät­ten­ver­ban­des verständigt.

Zahlrei­che Betrei­ber kündig­ten angesichts der aktuel­len Corona-Verord­nung an, ihre Clubs nicht zu öffnen, wie das Minis­te­ri­um weiter berich­te­te. Das «Club-Feeling» gehe verlo­ren, laute die Argumen­ta­ti­on der Betrei­ber. Zu den Bedin­gun­gen gehört laut Mittei­lung unter anderem, dass die Branche ein Muster-Hygie­ne­kon­zept erstellt. Außer­dem wird die Auslas­tung der Clubs an Lüftungs­kon­zep­te gebunden.

Die neue Verord­nung mit Locke­run­gen für geimpf­te und vom Virus genese­ne Menschen war am Montag in Baden-Württem­berg in Kraft getre­ten. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhän­gig von lokalen oder regio­na­len Corona-Inziden­zen wieder größe­re Freiheiten.