STUTTGART (dpa/lsw) — Von diesem Mittwoch an müssen Erwach­se­ne im Südwes­ten beim Einkau­fen eine FFP2-Maske tragen. Die Landes­re­gie­rung wandel­te am Diens­tag wie erwar­tet die bishe­ri­ge Soll-Bestim­mung in der neuen Corona-Verord­nung in eine Pflicht um. Die neue Verord­nung gilt von diesem Mittwoch an.

Betrof­fen von der FFP2-Masken­pflicht in Innen­räu­men sind neben Geschäf­ten auch die Gastro­no­mie, Museen und Biblio­the­ken. In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich regelt der Bund. Auch in Büros und Betrie­ben muss keine FFP2-Maske getra­gen werden.

Das Land will sich für die hoch anste­cken­de Omikron-Varian­te des Corona­vi­rus wappnen, auch wenn die Grenz­wer­te bei der Belas­tung der Klini­ken derzeit nicht überschrit­ten werden. «Der Rückgang der Infek­tio­nen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder», erklär­te Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne). In anderen Bundes­län­dern könne man sehen, «dass sich Omikron in Deutsch­land rasant verbrei­tet und die Infek­ti­ons­zah­len explo­si­ons­ar­tig in die Höhe schie­ßen». Man müsse davon ausge­hen, dass auch im Südwes­ten wieder mehr Menschen ins Kranken­haus müssen.

Deswe­gen werde das Land an der Alarm­stu­fe II mit härte­ren Einschrän­kun­gen festhal­ten, die zum Beispiel die Schlie­ßung von Clubs und Discos umfasst. Für die Quaran­tä­ne gibt es ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontakt­per­so­nen genau­so verkürzt wie die Isolie­rung von Corona-Infizier­ten. Damit das öffent­li­che Leben nicht zusam­men­bricht, hatten Bund und Länder am Freitag verein­bart, die Quaran­tä­ne-Regeln zu ändern.

Nach der Änderung müssen Kontakt­per­so­nen gar nicht mehr in Quaran­tä­ne, wenn sie eine Auffri­schungs­imp­fung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als «frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isola­ti­on oder Quaran­tä­ne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigen­test freites­ten lassen. Bisher gilt für Kontakt­per­so­nen einer mit Omikron infizier­ten Person eine strik­te Quaran­tä­ne von 14 Tagen — freites­ten ist nicht möglich.

Die Landes­re­gie­rung will zudem an den Ausnah­men für ungeimpf­te Schüle­rin­nen und Schüler festhal­ten. Die 12- bis 17-Jähri­gen können auch im Febru­ar mit ihrem Schüler­aus­weis als Testnach­weis ins Café, Kino oder zum Fußballtraining.