MÜNCHEN (dpa/lby) — Ab Samstag gilt in Bayerns Arztpra­xen, Pflege­ein­rich­tun­gen und Kranken­häu­sern eine gelocker­te Masken­pflicht. Statt der bisher vorge­schrie­be­nen FFP2-Masken­pflicht bestehe nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizi­ni­schen Gesichts­mas­ke (OP-Maske), teilte das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mittwoch in München mit. «Mit diesem Beschluss des Minis­ter­rats vom Diens­tag folgen wir unserem Kurs, überall dort für Erleich­te­run­gen zu sorgen, wo dies mit Blick auf die aktuel­le Corona-Lage möglich ist», sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU).

Damit muss in Bayern ab Samstag (28. Mai) nur noch im öffent­li­chen Perso­nen­nah­ver­kehr eine FFP2-Maske getra­gen werden. «In U‑Bahnen oder Bussen kann die Infek­ti­ons­ge­fahr deutlich höher als in anderen Berei­chen sein. Hier kommt es auf engem Raum zu Kontak­ten mit vielen verschie­de­nen, an jeder Stati­on wechseln­den Fahrgäs­ten», sagte Holet­schek. Deshalb sei es sinnvoll, beim ÖPNV nicht zu früh Corona-Locke­run­gen zu beschlie­ßen – gerade auch mit Blick auf den mit dem Neun-Euro-Ticket erwar­te­ten Fahrgast-Ansturm.