Die Abgeord­ne­ten berie­ten am Mittwoch erstmals über den milli­ar­den­schwe­ren Nachtrags­haus­halt. Darin enthal­ten sind ein 1,2 Milli­ar­den Euro schwe­res Inves­ti­ti­ons­pro­gramm. 800 Millio­nen Euro sollen für den Fall einer zweiten Corona-Welle zurück­ge­hal­ten werden. Die Netto­neu­ver­schul­dung im aktuel­len Doppel­haus­halt 2020/2021 dürfte sich damit insge­samt auf knapp 14 Milli­ar­den Euro belau­fen. Im Vergleich zum Vor-Corona-Schul­den­stand des Landes von 45 Milli­ar­den Euro wäre das ein Zuwachs von mehr als 30 Prozent.