Wirtschafts- und Finanz­mi­nis­te­ri­um einigen sich auf weite­re Hilfen für Firmen in der Corona-Krise. Auch Selbst­stän­di­ge in der Kultur- und Unter­hal­tungs­bran­che sollen stärker als bisher profi­tie­ren. Ob die Program­me ausrei­chen, weiß niemand.

Bei der Zahl handelt es sich nach Infor­ma­tio­nen der Deutschen Presse-Agentur um das geschätz­te Programm­vo­lu­men für die von Januar bis Ende Juni 2021 geplan­te «Überbrü­ckungs­hil­fe III», auf die sich Wirtschafts- und Finanz­mi­nis­te­ri­um zuvor geeinigt haben. Zuerst hatten das Nachrich­ten­por­tal «The Pioneer» und der Deutsch­land­funk über das Volumen berichtet.

Bei der zudem verab­re­de­ten Konkre­ti­sie­rung der «Novem­ber­hil­fe», die Umsatz­ein­bu­ßen während des Teil-Lockdowns ausglei­chen soll, wird nun nach Schät­zun­gen von einem Volumen von etwa 14 Milli­ar­den Euro ausge­gan­gen. Bisher stand ein Volumen von etwa 10 Milli­ar­den Euro im Raum. Im Rahmen der Konkre­ti­sie­rung wird klarge­stellt, dass auch Beher­ber­gungs­be­trie­be und Veran­stal­tungs­stät­ten als direkt betrof­fe­ne Unter­neh­men antrags­be­rech­tigt sind. Damit wird nach Angaben beider Minis­te­ri­en sicher­ge­stellt, dass auch Pensio­nen, Jugend­her­ber­gen und Konzert­hal­len Novem­ber­hil­fe erhal­ten können.

Auch mittel­bar vom Teil-Lockdown wegen Corona betrof­fe­ne Unter­neh­men sollen nach der Einigung Anträ­ge stellen können, wenn sie regel­mä­ßig 80 Prozent ihrer Umsät­ze mit direkt von den Schlie­ßungs­maß­na­hen betrof­fe­nen Unter­neh­men erzie­len. Dies helfe etwa Unter­neh­men und Selbst­stän­di­gen aus der Kultur- und Veran­stal­tungs­wirt­schaft wie Tontech­ni­kern, Bühnen­bau­ern oder Beleuchtern.

Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) bestä­tig­te bei einem digita­len Partei­tag der baden-württem­ber­gi­schen Sozial­de­mo­kra­ten in Stutt­gart, die Novem­ber­hil­fen würden «wahrschein­lich 14 Milli­ar­den Euro kosten für einen einzi­gen Monat». Er beton­te: «Es ist die richti­ge Bekun­dung von Solida­ri­tät.» Das helfe gerade Selbst­stän­di­gen aus der Kultur- und Veran­stal­tungs­bran­che, die von den Auftritts­be­schrän­kun­gen der Pande­mie beson­ders gebeu­telt seien. «Das ist etwas, das nicht alle Proble­me löst, aber das sie ein bisschen in einer Zeit unterstützt.»

Teil der Überbrü­ckungs­hil­fe III ist auch die sogenann­te Neustart­hil­fe für Solo-Selbst­stän­di­ge. Sie soll für die Zeit von Dezem­ber 2020 bis Ende Juni 2021 als einma­li­ge Betriebs­kos­ten­pau­scha­le von bis zu 5000 Euro als steuer­ba­rer Zuschuss gezahlt werden. Die volle Pauscha­le soll gezahlt werden, wenn der Umsatz des Solo-Selbst­stän­di­gen während der sieben­mo­na­ti­gen Laufzeit von Dezem­ber 2020 bis Ende Juni 2021 im Vergleich zu einem sieben­mo­na­ti­gen Referenz­um­satz im Jahr 2019 um mehr als 50 Prozent zurück­ge­gan­gen ist, geht aus einem gemein­sa­men Papier von Wirtschafts- und Finanz­mi­nis­te­ri­um hervor.

Damit könnten Solo-Selbst­stän­di­ge, die bislang keine Fixkos­ten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatz­ein­brü­che hinneh­men mussten, im nächs­ten Jahr Unter­stüt­zung erhal­ten, sagte Scholz. Als Solo-Selbst­stän­di­ge gelten Erwerbs­tä­ti­ge, die eine selbst­stän­di­ge Tätig­keit ohne angestell­te Mitar­bei­ter ausüben.

Die «Neustart­hil­fe» soll einma­lig 25 Prozent des durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Umsat­zes im Jahr 2019 betra­gen und bei 5000 Euro gedeckelt sein. Diese Höchst­sum­me errei­chen Solo-Selbst­stän­di­ge mit einem Jahres­um­satz von etwa 35 000 Euro.

Die Neustart­hil­fe soll den Angaben zufol­ge im nächs­ten Jahr als Vorschuss ausge­zahlt werden, auch wenn die konkre­ten Umsatz­ein­bu­ßen noch nicht festste­hen. Am Ende des Förder­zeit­raums müssen die Betrof­fe­nen dann eine Endab­rech­nung erstel­len, es soll stich­pro­ben­wei­se nachge­prüft werden. Wenn der Umsatz in diesem Zeitraum bei mehr als der Hälfte des Referenz­um­sat­zes — also des Schnitts von 2019 — liegt, muss der Vorschuss zumin­dest antei­lig zurück­ge­zahlt werden.