Vor neun Jahren verließ er den Élysé­e­pa­last. Nun wird Nicolas Sarko­zy von einer Affäre einge­holt und zu einer Haftstra­fe verur­teilt. Die Aussich­ten auf ein Comeback dürften sich damit erheb­lich verdüstern.

PARIS (dpa) — Frank­reichs frühe­rer Präsi­dent Nicolas Sarko­zy ist wegen Bestechung und unerlaub­ter Einfluss­nah­me zu einer Haftstra­fe von drei Jahren verur­teilt worden.

Davon setzte ein Straf­ge­richt am Montag in Paris zwei Jahre zur Bewäh­rung aus. Der 66-Jähri­ge muss nach der Entschei­dung des Gerichts nicht ins Gefäng­nis: Er kann die Strafe zu Hause unter elektro­ni­scher Überwa­chung verbü­ßen. Das Urteil gilt in Frank­reich dennoch als beispiel­los: Bisher wurde in der 1958 gegrün­de­ten «Fünften Republik» kein frühe­rer Staats­chef so hart bestraft.

Die Richter verur­teil­ten auch Sarko­zys langjäh­ri­gen Anwalt Thier­ry Herzog und den Juris­ten Gilbert Azibert zu Haftstra­fen von jeweils drei Jahren, ebenfalls mit zwei Jahren auf Bewäh­rung. Anwalt Herzog darf seinen Beruf fünf Jahre lang nicht ausüben. Der Prozess hatte Ende vergan­ge­nen Jahres zu großem Aufse­hen in Frank­reich geführt. Bei der Verkün­dung des Urteils war Sarko­zy persön­lich anwesend. Vermu­tet wird, dass er Berufung einle­gen wird.

Der Altprä­si­dent hatte der Ankla­ge­schrift zufol­ge 2014 versucht, über Herzog von dem Juris­ten Azibert Ermitt­lungs­ge­heim­nis­se in einer anderen Affäre erhal­ten. Im Kern habe dieses Verhal­ten die Unabhän­gig­keit der Justiz gefähr­det, argumen­tier­te die Ankla­ge. Das Gericht sprach nun von einer «beson­de­ren Schwe­re» der Taten, da sie von einem frühe­ren Staats­chef began­gen worden seien, wie es in einer Mittei­lung hieß.

Der konser­va­ti­ve Politi­ker regier­te von 2007 bis 2012 im Elysé­e­pa­last. Er hatte die Vorwür­fe Ende vergan­ge­nen Jahres vor Gericht zurück­ge­wie­sen und bestrei­tet sie bis heute. Bei zahlrei­chen Anhän­gern der bürger­li­chen Rechten gilt Sarko­zy als Führungs­iko­ne, obwohl er keine Ämter mehr hat. Die Vorwür­fe beruhen auf der Verwen­dung abgehör­ter Telefon­ge­sprä­che des Politi­kers mit Anwalt Herzog. Um die Recht­mä­ßig­keit dieser Abhör­ak­ti­on hatte es einen hefti­gen Streit gegeben.

Der Prozess gilt als histo­risch. Es ist aller­dings nicht das erste Mal, dass in Frank­reich ein frühe­rer Präsi­dent verur­teilt wurde. Sarko­zys Vorgän­ger Jacques Chirac erhielt 2011 wegen Verun­treu­ung und Vertrau­ens­bruch in seiner Zeit als Pariser Bürger­meis­ter eine Bewäh­rungs­stra­fe von zwei Jahren.

Affären um reiche Freun­de, maßlo­se Regie­rungs­mit­glie­der oder Vettern­wirt­schaft hatten Sarko­zys Zeit im Élysée geprägt. Der einsti­ge Hoffnungs­trä­ger der Rechten hatte seine Karrie­re als Bürger­meis­ter begon­nen. Er verlor schließ­lich 2012 gegen den Sozia­lis­ten François Hollan­de. Nach seinem Abgang wollte er fünf Jahre später noch einmal Präsi­dent werden — schei­ter­te jedoch bereits im partei­in­ter­nen Ausleseverfahren.

Sarko­zy steht vor einem juris­ti­schen Hürden­lauf. Wegen Ausga­ben für seine erfolg­lo­se Wieder­wahl­kam­pa­gne wird es Mitte des Monats einen weite­ren Prozess geben. Die Justiz ermit­telt zudem seit Jahren wegen angeb­li­cher Zahlun­gen Libyens für seinen erfolg­rei­chen Präsi­den­ten­wahl­kampf 2007. Sarko­zy weist auch hier alle Vorwür­fe zurück.

«Sarko», wie er häufig genannt wird, hatte in der Vergan­gen­heit Speku­la­tio­nen über ein mögli­ches polit­sches Comeback genährt. Im vergan­ge­nen Sommer veröf­fent­lich­te er den Memoi­ren­band «Le Temps des Tempêtes» («Die Zeit der Stürme»), der zu einem Bestsel­ler wurde. Durch die Verur­tei­lung haben sich die Aussich­ten auf eine Rückkehr aller­dings sehr verdüs­tert. Präsi­den­ten werden in Frank­reich eigent­lich von einer weitrei­chen­den Immuni­tät vor Straf­ver­fol­gung geschützt.