STUTTGART (dpa/lsw) — Die Gutschei­ne für Corona-Schutz­mas­ken können nur noch bis einschließ­lich Donners­tag einge­löst werden. Mit einer Verlän­ge­rung dieser Frist sei nicht zu rechnen, teilte der Landes­apo­the­ker­ver­band Baden-Württem­berg am Montag mit. Ab Mitte April dürfen die Apothe­ken die Berech­ti­gungs­schei­ne nicht mehr anneh­men. «Wir empfeh­len allen bezugs­be­rech­tig­ten Bürge­rin­nen und Bürger, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apothe­ke vor Ort einzu­rei­chen», erklär­te Verbands­prä­si­dent Fritz Becker.

Die Bundes­re­gie­rung hatte im Dezem­ber die kosten­lo­se Abgabe von FFP2-Masken für Risiko­grup­pen beschlos­sen. Seit Januar gibt es dafür spezi­el­le Coupons von den Kranken­kas­sen. Für die je sechs Masken muss ein Eigen­an­teil von insge­samt 2 Euro bezahlt werden. Bezugs­be­rech­tigt waren etwa 34 Millio­nen Bürger.

FFP2-Masken filtern Parti­kel beson­ders wirksam aus der ein- oder ausge­at­me­ten Atemluft, sie bieten aller­dings keinen 100-prozen­ti­gen Schutz.