STUTTGART (dpa/lsw) — Wenige Tage vor Fristen­de für die Abgabe der Grund­steu­er­erklä­rung haben bisher 61 Prozent der Eigen­tü­mer ihre Erklä­rung abgege­ben. Dies teilte das Finanz­mi­nis­te­ri­um am Donners­tag in Stutt­gart mit. Die Frist zur Einrei­chung der Erklä­rung endet am 31. Januar. Danach werde man voraus­sicht­lich im ersten Quartal an seine Pflicht zur Abgabe erinnert.

Spätes­tens danach sollten versäum­te Erklä­run­gen deshalb unver­züg­lich nachge­holt werden. Andern­falls könnte es zu Verspä­tungs­zu­schlä­gen und einer Schät­zung des Grund­steu­er­wer­tes durch das Finanz­amt kommen. Insge­samt seien im Südwes­ten 5,6 Millio­nen Grund­stü­cke neu zu bewerten.

Die Feststel­lungs­er­klä­rung muss nach dem Willen des Fiskus elektro­nisch abgege­ben werden. Papier­for­mu­la­re sollen nur noch in Ausnah­me­fäl­len zuläs­sig sein. Von 2025 an soll eine neue Grund­steu­er-Berech­nung gelten. Das geschieht auf Grund­la­ge von Angaben, die Eigen­tü­mer nun einrei­chen müssen.