BERLIN/MAINZ (dpa) — Das dürfte für viele Eigen­tü­mer eine gute Nachricht sein: Sie bekom­men mehr Zeit, die Erklä­rung zur Grund­steu­er abzugeben.

Die Abgabe­frist für die Grund­steu­er­erklä­rung soll bundes­weit einma­lig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlän­gert werden. Das haben die Finanz­mi­nis­ter der Länder entschie­den. Zuvor hatte das «Handels­blatt» berichtet.

Bayerns Finanz­mi­nis­ter Albert Füracker (CSU) erklär­te am Donners­tag, mit der Verlän­ge­rung der Abgabe­frist bei der Grund­steu­er­erklä­rung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuer­be­ra­ter deutlich entlastet.

Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungs­be­sit­zer habe seine Unter­la­gen online abgege­ben. Finanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lindner (FDP) hatte sich für eine Verlän­ge­rung der Abgabe­frist stark gemacht. «In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichti­ges zu tun, andere und größe­re Sorgen», hatte Lindner gesagt. Er hatte angekün­digt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabe­frist um mehre­re Monate zu verlän­gern. Die Entschei­dung lag bei den Ländern.

Ab 2025 soll die neue Grund­steu­er-Berech­nung gelten. Das hatte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt gefor­dert, denn zuletzt kalku­lier­ten die Finanz­äm­ter den Wert einer Immobi­lie auf Grund­la­ge völlig veral­te­ter Daten, von 1935 in Ostdeutsch­land und von 1964 in Westdeutsch­land. Für die Neube­rech­nung müssen jetzt fast 36 Millio­nen Grund­stü­cke neu bewer­tet werden.

Die Steuer­be­hör­den brauchen von allen Eigen­tü­mern Daten. Meist geht es um die Grund­stücks- und Wohnflä­che, die Art des Gebäu­des, Baujah­re und den sogenann­ten Boden­richt­wert, die die Besit­zer in einer Art zusätz­li­chen Steuer­erklä­rung über die Steuer­soft­ware «Elster» oder ein Portal des Finanz­mi­nis­te­ri­ums hochla­den müssen — Behör­den-Steuer­spra­che inklu­si­ve. Schon vor dem Start warnten Exper­ten, das könne schief­ge­hen, weil es viel zu kompli­ziert sei.

Seit dem 1. Juli nehmen die Finanz­be­hör­den die Daten entge­gen. Wenige Tage später offen­bar­ten sich bereits techni­sche Schwie­rig­kei­ten: Vorüber­ge­hend war «Elster» lahmge­legt, weil viele Bürger gleich­zei­tig die Grund­steu­er-Seite aufru­fen wollten. Selbst Eigen­tü­mer von Klein­gär­ten müssen eine Erklä­rung abgeben, zusätz­lich zu Millio­nen Hausbe­sit­zern und Eigen­tü­mern einer Wohnung.

Für die Kommu­nen ist die Grund­steu­er eine der wichtigs­ten Einnah­me­quel­len. Es ist eine jährli­che Steuer auf den Besitz von Grund­stü­cken und Gebäu­den — doch ein Vermie­ter kann sie über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungs­ei­gen­tü­mern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigen­tü­mern von Miets­häu­sern dagegen oft um vierstel­li­ge Beträge.

Wie viel Grund­steu­er die einzel­nen Eigen­tü­mer ab 2025 tatsäch­lich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entschei­dend von den sogenann­ten Hebesät­zen der Gemein­den ab.