BERLIN/MÜNCHEN (dpa) — Eigent­lich läuft am Mittwoch beim Umtausch von Führer­schei­nen eine erste Frist ab. Kurz vorher entschei­den die Länder: Wer es bis dahin nicht schafft, muss erst einmal kein Bußgeld zahlen.

Ältere Autofah­rer sollen mehr Zeit für einen Umtausch alter Papier­füh­rer­schei­ne bekom­men. Eine erste Frist — und zwar für die Geburts­jah­re 1953 bis 1958 — wäre eigent­lich an diesem Mittwoch abgelaufen.

Verstö­ße gegen die Umtausch­pflicht aber sollen angesichts der aktuel­len Belas­tun­gen durch die Corona-Pande­mie vorerst nicht sanktio­niert werden. Das beschloss die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz unter dem Vorsitz von Bayerns Innen­mi­nis­ter Joachim Herrmann (CSU), wie Bayerns Innen­mi­nis­te­ri­um am Montag mitteilte.

Die aktuel­le Umtausch­frist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlän­gert werden, hieß es weiter. Davon betrof­fen sind alle Autofah­rer der Geburts­jah­re 1953 bis 1958 mit alten Papier­füh­rer­schei­nen, die bis zum 31. Dezem­ber 1998 ausge­stellt wurden — das sind also die grauen oder rosafar­be­nen «Lappen» oder DDR-Führerscheine.

Bayern werde unver­züg­lich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaub­nis-Verord­nung in den Bundes­rat einbrin­gen, kündig­te Herrmann an. Bis zum Inkraft­tre­ten der recht­li­chen Lösung solle das sonst fälli­ge Verwar­nungs­geld in Höhe von zehn Euro von der Polizei nicht erhoben werden. «Alle Betrof­fe­nen sollten sich aber zwischen­zeit­lich umgehend um den Umtausch kümmern», so Herrmann. Man müsse mehre­re Wochen einpla­nen, bis das neue Führer­schein­do­ku­ment vorliege.

Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millio­nen Führer­schei­ne in Deutsch­land umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorga­ben. Führer­schei­ne sollen künftig EU-weit fälschungs­si­cher und einheit­lich sein. Außer­dem sollen alle Führer­schei­ne in einer Daten­bank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Der ADAC erklär­te, die Innen­mi­nis­ter der Bundes­län­der reagier­ten auf Engpäs­se der Ämter aufgrund steigen­der Corona-Krank­heits­fäl­le. «Für die betrof­fe­nen Führer­schein­be­sit­zer bringt der Beschluss die Gewiss­heit, dass sie auch die kommen­den Monate sorgen­frei mit dem alten Führer­schein fahren dürfen und keine Angst vor Geldbu­ßen haben müssen.» Ungeach­tet dessen sollte man aber zügig die Frist­ver­län­ge­rung nutzen und sich zeitnah um einen Termin bei der Führer­schein­stel­le kümmern. Der ADAC hatte zuvor mitge­teilt, bei der örtli­chen Führer­schein­stel­le komme es coronabe­dingt vielfach zu Engpäs­sen bei der Terminvergabe.

Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um begrüß­te den Beschluss der Innen­mi­nis­ter. Eine Spreche­rin sagte, Ziel sei es, den Führer­schein-Umtausch so effek­tiv und gleich­zei­tig so bürger­freund­lich wie möglich zu gestal­ten. Bereits im vergan­ge­nen Jahr habe das Minis­te­ri­um die Situa­ti­on während der Corona-Pande­mie zum Anlass genom­men, die zustän­di­gen Länder zu befra­gen, ob sie eine Verschie­bung der Umtausch­fris­ten wegen der Corona-Pande­mie für sinnvoll und erfor­der­lich hielten.

Der Bundes­rat hatte für den Umtausch der Führer­schei­ne einen zeitli­chen Stufen­plan mit Fristen beschlos­sen, damit die Behör­den nicht überlas­tet werden. Ein freiwil­li­ger Umtausch des Dokumen­tes ist aber jeder­zeit möglich. Die nächs­te Frist nach der nun verlän­ger­ten für die Geburts­jah­re 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2023 — bis dahin müssen Autofah­rer der Jahrgän­ge 1959 bis 1964 ihren Führer­schein umtau­schen. Die letzte Frist ist der 19. Januar 2033. Das gilt für Autofah­rer, die vor 1953 geboren sind — sowie für Führer­schei­ne, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausge­stellt wurden. Nach diesem Datum ausge­stell­te Führer­schei­ne entspre­chen bereits den neuen EU-Vorgaben.

Nach Ablauf der jewei­li­gen Fristen wird der alte Führer­schein laut Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um ungül­tig. Außer­dem droht ein Verwar­nungs­geld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaub­nis selbst bleibt aber unver­än­dert bestehen. Eine neue Führer­schein-Prüfung ist also nicht nötig. Mit dem einheit­li­chen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktuel­ler Fälschungs­schutz gewähr­leis­tet sein. Bei Kontrol­len sind Besit­zer leich­ter zu erken­nen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.

Von Andre­as Hoenig, dpa