BAD WALDSEE – Im Herbst startet wieder die Ausbil­dung zur Pflege-Fachkraft bei der St. Elisa­beth-Stiftung. Sie richtet sich ausdrück­lich auch an Quereinsteiger/innen mit Berufs- und Lebenserfahrung.

Für eine Ausbil­dung zur Pflege-Fachkraft ist es nie zu spät: Lebens­er­fah­rung, Gelas­sen­heit und eine struk­tu­rier­te Arbeits­wei­se sind absolut nützlich für den Job. Das berich­ten Korne­lia Moraws­ka (38) und Eliza­beth Ikogo (48), die im Wohnpark am Rotbach in Mittel­bi­ber­ach demnächst ihre Pflege-Ausbil­dung abschlie­ßen. Korne­lia Moraws­ka hat schon vor sechs Jahren ihren Berufs­weg bei der St. Elisa­beth-Stiftung als Pflege­hilfs­kraft begon­nen. „Ich wollte einen Beruf mit sozia­len Kontak­ten“, sagt die Mutter zweier Kinder. Ihre Kolle­gin, Eliza­beth Ikogo, bringt noch mehr Lebens­er­fah­rung mit. Die 48-Jähri­ge hat ebenfalls zwei – fast erwach­se­ne – Kinder und 2017 bei der Stiftung als Pflege­kraft begon­nen. Beide durch­lau­fen die dreijäh­ri­ge Pflege-Ausbil­dung, im Sommer wird es ernst mit der Abschlussprüfung.

Beide Frauen profi­tie­ren von der Förde­rung für Quereinsteiger/innen, die unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen eine Mindest­ver­gü­tung von 1900 Euro monat­lich vor-sieht. Die ist absolut wichtig, ohne diese Unter­stüt­zung „würden wir die Ausbil­dung nicht anfan­gen“, sagt Kornelia.

Die Ausbil­dung zur Pflege­fach­kraft dauert drei Jahre, die St. Elisa­beth-Stiftung hat dafür in der Region 14 mögli­che Stand­or­te im Angebot. Der theore­ti­sche Teil findet beispiels­wei­se in der Matthi­as-Erzber­ger-Schule in Biber­ach statt. Weite­re Berufs­schul-Stand­or­te sind Bad Wurzach, Bad Saulgau, Ravens­burg, Ulm und Ehingen. Der nächs­te Ausbil­dungs­jahr­gang startet im August, bewer­ben kann man sich unter bewerbung@st-elisabeth-stiftung.de. Quereinsteiger/innen werden beson­ders geför­dert und erhal­ten statt Ausbil­dungs­ver­gü­tung das Gehalt einer Hilfs­kraft. Daneben ist weite­re Unter­stüt­zung durch die Arbeits­agen­tur möglich, wie Zuschüs­se für Fahrt­kos­ten und Kinder­be­treu­ung. Voraus­set­zung für die Förde­rung im Sinne des Quali­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­set­zes ist aller­dings, dass man in seinem ursprüng­lich erlern­ten Be-ruf seit über vier Jahren nicht mehr gearbei­tet hat. Wer keinen Berufs­ab­schluss hat, braucht den mittle­ren Bildungs­ab­schluss und muss zuvor drei Jahre lang gearbei­tet haben.

Mehr unter www.social4you.de und www.st-elisabeth-stiftung.de, Stich­wort „Geför­der­te Ausbildung“.