LEUTKIRCH (dpa) — Wegen eines Gerichts­streits um den Abschuss von Gämsen dürfen die Tiere im Allgäu nur noch auf einer Seite der Grenze gejagt werden. Auf bayeri­scher Seite sei der Abschuss­plan bis zur Entschei­dung des Verwal­tungs­ge­richts Augsburg ausge­setzt worden, teilte das Landrats­amt Oberall­gäu mit. 

In Baden-Württem­berg gelte dagegen weiter ein Plan zum Abschuss von zwölf Tieren, sagte der Sprecher der Arbeits­grup­pe Rotwild Adelegg, Johan­nes Merta. «Wir schüt­teln schon ein bisschen den Kopf darüber, was in Bayern passiert. Das kommt uns alles ein bisschen unver­hält­nis­mä­ßig vor.»

In Bayern tobt schon seit Länge­rem ein Streit um die Frage, ob Gämsen gejagt werden sollten oder nicht. Jäger und Tierschüt­zer halten die Gams für gefähr­det — spätes­tens seitdem sie auf der Vorwarn­lis­te der Roten Liste des Bundes­amts für Natur­schutz steht.

Förster und Behör­den wollen sie wie Hirsche und Rehe bejagen, weil die Tiere Baumsetz­lin­ge abknab­ber­ten und so den klima­t­aug­li­chen Umbau von Wäldern erschwer­ten. Gegen die Jagd der Tiere im Allgäu­er Kürnach­tal an der Landes­gren­ze hatte der Tierschutz­ver­ein Wildes Bayern geklagt. Das Verwal­tungs­ge­richt Augsburg will Anfang 2022 darüber entscheiden.