BERLIN (dpa) — Die Bundes­re­gie­rung will die oft kriti­sier­te «Winter­lü­cke» bei den Energie­preis­brem­sen schlie­ßen. Auch für die Monate Januar und Febru­ar sind Entlas­tun­gen geplant.

Bei der Gaspreis­brem­se sollen Bürger und Unter­neh­men rückwir­kend auch für Januar und Febru­ar 2023 entlas­tet werden. Klar war bislang eine Entlas­tung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Diens­tag vorlie­gen­den Gesetz­ent­wurf hervor­geht, soll der für den Monat März ermit­tel­te Entlas­tungs­be­trag auf die Monate Januar und Febru­ar «gleich­sam rückwir­kend» erstreckt werden. Zuvor hatte der «Spiegel» darüber berichtet.

Geplant ist dieses Vorge­hen auch bei der Strom­preis­brem­se. Die Bundes­re­gie­rung reagiert mit den milli­ar­den­schwe­ren Energie­preis­bre­men auf stark gestie­ge­ne Energie­prei­se und will Belas­tun­gen für priva­te Hauhal­te und Unter­neh­men abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundes­tag und Bundes­rat eine Dezem­ber-Einmal­zah­lung beschlossen.

Bei der Gaspreis­brem­se sollen Haushal­te und kleine und mittle­re Unter­neh­men für 80 Prozent ihres bishe­ri­gen Verbrauchs einen garan­tier­ten Gas-Brutto­preis von 12 Cent pro Kilowatt­stun­de bekom­men. Für die restli­chen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertrags­preis gelten.

Neue Schul­den für den «Abwehr­schirm»

Für Fernwär­me soll der garan­tier­te Brutto­preis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Indus­trie ist eine Gaspreis­brem­se geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbrau­cher sollen einen Garan­tie­preis von 7 Cent pro Kilowatt­stun­de netto für 70 Prozent ihrer bishe­ri­gen Verbrauchs­men­ge erhalten.

Die Entlas­tun­gen für die Indus­trie sind an Bedin­gun­gen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabi­li­sie­rungs­maß­nah­me grund­sätz­lich keine Dividen­den gezahlt werden, heißt es im Entwurf.

Der weitaus größte Teil der Energie­preis­brem­sen soll über einen «Abwehr­schirm» mit einem Volumen bis zu 200 Milli­ar­den Euro finan­ziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

Der völker­rechts­wid­ri­ge Angriffs­krieg Russlands gegen die Ukrai­ne habe die Situa­ti­on an den Energie­märk­ten in Deutsch­land und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbe­son­de­re die zuletzt sehr großen Preis­stei­ge­run­gen bei Erdgas und Wärme stell­ten eine «erheb­li­che, teilwei­se existenz­be­dro­hen­de Belas­tung» für die Bevöl­ke­rung und Unter­neh­men in Deutsch­land dar. «Sie sind eine enorme gesell­schafts- und wirtschafts­po­li­ti­sche Herausforderung.»

Die Preis­brem­sen sollten die steigen­den Energie­kos­ten und die schwers­ten Folgen für Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher sowie Unter­neh­men abfedern. Die Bundes­re­gie­rung hatte dazu eine Exper­ten­kom­mis­si­on eingesetzt.