RAVENSBURG — Entspre­chend der aktuel­len Corona-Landes­ver­ord­nung passt auch die Oberschwa­ben­kli­nik ihre Regeln für Kranken­be­su­che an. Menschen, die entwe­der von einer Corona-Infek­ti­on genesen oder vollstän­dig geimpft sind, haben im St. Elisa­be­then-Klini­kum in Ravens­burg, im Westall­gäu-Klini­kum in Wangen sowie im Kranken­haus Bad Waldsee täglich von 10 bis 17 Uhr (letzter Einlass: 16 Uhr) ohne Beschrän­kun­gen Zutritt für Kranken­be­su­che. Dabei muss die abschlie­ßen­de Impfung mindes­tens 14 Tage zurück­lie­gen, eine Genesung ohne zusätz­li­che Impfung mindes­tens 28 Tage und maximal sechs Monate. Ein offizi­el­ler Nachweis über die Impfung oder Genesung muss vorge­zeigt werden. 

Für Besucher ohne Immuni­täts­nach­weis gilt ab sofort eine Testpflicht. Ein höchs­tens 24 Stunden alter negati­ver Antigen-Schnell­test oder ein maxi-mal 48 Stunden alter negati­ver PCR-Test berech­ti­gen zu einem Patien­ten­be­such von bis zu einer Stunde täglich. Dabei ist die Zahl der Nicht­ge­impf­ten und Nicht­ge­nese­nen Besucher pro Patient in allen Häusern beschränkt auf eine Person am Tag.

Besucher werden gebeten, ein negati­ves Testergeb­nis mitzu­brin­gen um die Warte­zeit zu verkür­zen. Wer im Vorfeld keinen Test durch­füh­ren kann, kann Testan­ge­bo­te vor Ort wahrneh­men. Am EK gibt es von Montag bis Freitag zwischen 13 und 16 Uhr die Möglich­keit einen Schnell­test zu machen, in Wangen und Bad Waldsee an densel­ben Tagen von 14 bis 16 Uhr. Außer­halb dieser Zeiten und am Wochen­en­de muss ein von einer offizi­el­len Stelle ausge­stell­tes Testergeb­nis selbst mitge­bracht werden. Zuhau­se durch­ge­führ­te Selbst­tests werden nicht akzeptiert.

Für Besuche in der Kinder­kli­nik oder dem Mutter-Kind-Zentrum im EK Ravens­burg gelten abwei­chen­de Besuchs­zei­ten: hier ist der Zutritt für ge-impfte und genese­ne Besucher jeder­zeit möglich. Ohne Immuni­täts­nach­weis darf jeder Patient von einer getes­te­ten Person für maximal eine Stunde täglich besucht werden. Begleit­per­so­nen, die statio­när mitauf­ge­nom­men werden, zählen nicht zum Besuch.

Im Heilig-Geist-Spital in Ravens­burg gelten folgen­de Besuchs­zei­ten: Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr (letzter Einlass: 16.30 Uhr), freitags von 13 bis 16 Uhr (letzter Einlass: 14.30 Uhr) sowie am Wochen­en­de von 14 bis 18.30 Uhr (letzter Einlass 17 Uhr). Geimpf­te und Genese­ne haben unein­ge­schränk­ten Zutritt, Getes­te­te ohne Immuni­täts­nach­weis für maximal eine Stunde am Tag, begrenzt auf einen Besucher pro Patient.

Ungeach­tet eines Immuni­täts­nach­wei­ses gilt weiter­hin eine generel­le Masken­pflicht. Neu ist, dass ab sofort alle Erwach­se­nen und Jugend­li­chen ab 14 Jahren eine FFP2- Maske tragen müssen, bei Perso­nen zwischen sechs und 14 Jahren genügt ein medizi­ni­scher Mund-Nasen-Schutz. Kinder unter sechs Jahren sind von der Masken­pflicht befreit. Zudem muss jeder Besucher zur Kontakt­nach­ver­fol­gung eine Selbst­aus­kunft ausfül­len. Der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern zu anderen Perso­nen, mit Ausnah­me von Ehe- bzw. Lebens­part­nern, naher Verwand­ter und Sterbe­be­glei­ten­der, muss einge­hal­ten werden.

Menschen mit Krank­heits­sym­pto­men, die auf eine Corona­in­fek­ti­on hindeu­ten könnten, bleiben Kranken­be­su­che verbo­ten. Solche Sympto­me können Atemnot, neu auftre­ten­der Husten, Fieber oder der Verlust von Geruchs- und Geschmacks­sinn sein. Ein Besuchs­ver­bot gilt unver­än­dert selbst­ver­ständ­lich auch für all dieje­ni­gen, die einer Abson­de­rungs­pflicht in Zusam­men­hang mit Corona unterliegen.