TETTNANG — Ein Autofah­rer wollte trotz Gegen­ver­kehr überho­len — obwohl eine Polizei­strei­fe hinter ihm fuhr. 

Weil er am Donners­tag­mor­gen trotz unkla­rer Verkehrs­la­ge auf der Landes­stra­ße 333 überho­len wollte, muss ein 45-jähri­ger Autofah­rer mit einer Anzei­ge rechnen. Zwischen Walches­reu­te und Pfingst­weid scher­te er in einer langge­zo­ge­nen Rechts­kur­ve bei Nebel aus, um in einer Fahrzeug­ko­lon­ne schnel­ler voran zu kommen. Wegen des nahen­den Gegen­ver­kehrs war er gezwun­gen, sein Manöver abzubre­chen, sodass ein Autofah­rer abbrem­sen musste.

Bei seinem Vorha­ben war offen­bar nicht nur seine Sicht nach vorne einge­schränkt, sondern auch nach hinten. Zum Zeitpunkt des Vorfalls fuhr eine Polizei­strei­fe direkt hinter ihm. In der folgen­den Kontrol­le von den Beamten auf sein riskan­tes Manöver angespro­chen reagier­te er unwis­send und unein­sich­tig. Den 45-Jähri­gen erwar­tet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.