BERLIN (dpa) — Warmes Wasser nur noch zu bestimm­ten Zeiten — dazu hat sich eine Wohnungs­ge­nos­sen­schaft im sächsi­schen Dippol­dis­wal­de entschie­den. Begrün­dung: die hohen Energie­prei­se. Jetzt mischt sich die Politik ein.

Eine Wohnungs­ge­nos­sen­schaft darf ihren Mietern nach Ansicht von Bundes­bau­mi­nis­te­rin Klara Geywitz (SPD) nicht das warme Wasser abdre­hen, um Energie zu sparen. «Einfach das Warmwas­ser zeitwei­se abzustel­len, ist rechts­wid­rig», sagte Geywitz den Zeitun­gen der Funke Mediengruppe.

Die Wohnungs­ge­nos­sen­schaft Dippol­dis­wal­de in Sachsen hatte zuvor entschie­den, warmes Wasser nur noch zu den Haupt­zei­ten morgens, mittags und abends zur Verfü­gung zu stellen und dies mit den gestie­ge­nen Energie­prei­sen begründet.

Das Vorge­hen war unter anderem in der sächsi­schen Landes­po­li­tik auf Kritik gesto­ßen. Ein Foto eines Aushangs, mit dem die Genos­sen­schaft über den Schritt infor­mier­te, sorgte in sozia­len Medien für Aufre­gung. Der Deutsche Mieter­bund wies darauf hin, dass fehlen­des warmes Wasser ein Grund für eine Mietmin­de­rung sei.

Wohnungs­wirt­schaft vertei­digt Vorgehen

Der Präsi­dent des Spitzen­ver­ban­des der Wohnungs­wirt­schaft GdW, Axel Gedasch­ko, vertei­dig­te das Vorge­hen gegen­über der Funke Medien­grup­pe mit der Beson­der­heit einer Genos­sen­schaft: «Der Zweck sind Energie- und Kosten­ein­spa­run­gen, die allei­ne den Genos­sen­schafts­mit­glie­dern zu Gute kommen sollen und von denen die Vermie­ter­sei­te selbst nichts hat.»

Aller­dings sei das kein Modell für andere Wohnungs­un­ter­neh­men, so Gedasch­ko weiter, «denn ohne vorhe­ri­ge einver­nehm­li­che Abspra­che mit den Mietern wäre so etwas unzulässig.»