Laut dem Verein sollen Arbeit­neh­mer nach zwei Stunden mit Maske eine Erholungs­pau­se von 30 Minuten einle­gen. Diese Angaben bezögen sich aber auf mittel­schwe­re Arbei­ten, nicht auf Schul­un­ter­richt, beton­te der 1. Senat. In der Regel müssten Schüler nicht zwei oder mehr Stunden Maske tragen, ohne ungehin­dert Frisch­luft einat­men zu können. Bereits im Oktober waren zwei Schüler aus dem Landkreis Ravens­burg mit einem Eilan­trag gegen das Tragen der Mund-Nase-Abdeckung in Mannheim gescheitert.

Gegen den Beschluss (Az: 1 S 3318/20) vom Mittwoch können keine Rechts­mit­tel einge­legt werden.