KEMPTEN (dpa) — Der Bayeri­sche Verwal­tungs­ge­richts­hof (BayVGH) hat das Verbot von zwei «Querdenker»-Demonstrationen in Kempten bestä­tigt. Die Beschwer­den der beiden Veran­stal­ter seien zurück­ge­wie­sen worden, teilte der Gerichts­hof am Freitag­abend mit. Die Versamm­lungs­be­hör­de habe zu Recht festge­stellt, dass die Unter­sa­gung notwen­dig sei, um Infek­ti­ons­ge­fah­ren zu verhin­dern. Auch eine Versamm­lung mit weniger Teilneh­mern sei deshalb nicht vertretbar.

Die Stadt hatte eine Demo mit 8000 Teilneh­mern und einen Demons­tra­ti­ons­zug mit 2000 Teilneh­mern verbo­ten. Das Verwal­tungs­ge­richt in Augsburg geneh­mig­te am Donners­tag nur 200 Teilneh­mer statt der von den Veran­stal­tern angemel­de­ten 8000. Der geplan­te Demons­tra­ti­ons­zug mit 2000 Teilneh­mern wurde verboten.

An der Veran­stal­tung der Allgäu­er «Querdenken»-Gruppe am Samstag sollte auch der Gründer der Initia­ti­ve, Micha­el Ballweg, teilneh­men. Die Stadt Kempten hatte die Großkund­ge­bung wegen der Corona-Schutz­vor­schrif­ten verbo­ten, weil es in der Kommu­ne keine dafür geeig­ne­te Fläche gebe.