KEMPTEN (dpa) — Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Verbot von zwei «Querdenker»-Demonstrationen in Kempten bestätigt. Die Beschwerden der beiden Veranstalter seien zurückgewiesen worden, teilte der Gerichtshof am Freitagabend mit. Die Versammlungsbehörde habe zu Recht festgestellt, dass die Untersagung notwendig sei, um Infektionsgefahren zu verhindern. Auch eine Versammlung mit weniger Teilnehmern sei deshalb nicht vertretbar.
Die Stadt hatte eine Demo mit 8000 Teilnehmern und einen Demonstrationszug mit 2000 Teilnehmern verboten. Das Verwaltungsgericht in Augsburg genehmigte am Donnerstag nur 200 Teilnehmer statt der von den Veranstaltern angemeldeten 8000. Der geplante Demonstrationszug mit 2000 Teilnehmern wurde verboten.
An der Veranstaltung der Allgäuer «Querdenken»-Gruppe am Samstag sollte auch der Gründer der Initiative, Michael Ballweg, teilnehmen. Die Stadt Kempten hatte die Großkundgebung wegen der Corona-Schutzvorschriften verboten, weil es in der Kommune keine dafür geeignete Fläche gebe.