BERLIN (dpa) — Es bleibt dabei — Böller­ver­bot an Silves­ter. Das Verwal­tungs­ge­richt Berlin stuft die Regelung des Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­ums in der Corona-Pande­mie als verhält­nis­mä­ßig ein.

Das Verwal­tungs­ge­richt Berlin hat das bundes­wei­te Verkaufs­ver­bot für Silves­ter­feu­er­werk bestä­tigt. Damit blieben Eilan­trä­ge von Pyrotech­nik­händ­lern gegen die Regelung des Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­ums erfolg­los, wie das Gericht mitteilte.

Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böller­ver­bot in der Corona-Pande­mie als verhält­nis­mä­ßig ein. (Az: 1 L 554/21, VG 1 L 558/21, VG 1 L 562/21 und VG 1 L 565/21)

Es verfol­ge das Ziel, die Zahl der Verlet­zun­gen durch einen unsach­ge­mä­ßen Gebrauch von Silves­ter-Feuer­werk zu reduzie­ren und so die Situa­ti­on in den Kranken­häu­sern nicht weiter zu verschär­fen, so die Richter mit Blick auf die Corona-Lage. Dass das Verbot dafür geeig­net ist, zeigen aus ihrer Sicht Zahlen aus Berlin vom vergan­ge­nen Jahres­wech­sel: Allein im Berli­ner Unfall­kran­ken­haus Marzahn werden demnach üblicher­wei­se 50 bis 75 Menschen zu Silves­ter einge­lie­fert, im vergan­ge­nen Jahr seien es ledig­lich 10 gewesen.

Angesichts der derzeit starken Belas­tung der Kranken­häu­ser sei ein schnel­les Handeln erfor­der­lich, so das Gericht. Darum sei es zuläs­sig, dass es für das Verbot kein Gesetz gebe. Dies hatten die Kläger als nicht zuläs­sig kriti­siert. Gegen die Beschlüs­se des Verwal­tungs­ge­richts kann Beschwer­de beim Oberver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Branden­burg erhoben werden. Die Berli­ner Gerich­te sind wegen des Amtssit­zes des Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­ums zuständig.

Der Bundes­rat hatte das umfas­sen­de Verkaufs­ver­bot für Böller am 17. Dezem­ber gebil­ligt und damit eine Bund-Länder-Verein­ba­rung umgesetzt. Zahlrei­che Kommu­nen haben darüber hinaus das Abbren­nen von Pyrotech­nik an zentra­len Plätzen in der Silves­ter­nacht untersagt.