MANNHEIM (dpa/lsw) — Erst in Bayern, jetzt auch im Südwes­ten: Die Justiz kippt die harten Beschrän­kun­gen für das Shopping. Es ist der zweite Rückschlag für die Regie­rung Kretsch­mann inner­halb weniger Tage.

Ungeimpf­te dürfen vorerst im Südwes­ten wieder mit einem aktuel­len Test shoppen gehen. Der Verwal­tungs­ge­richts­hof kippte die 2G-Regel für den Einzel­han­del am Diens­tag. Das Einfrie­ren der Alarm­stu­fe II durch die Corona-Verord­nung der Landes­re­gie­rung sei voraus­sicht­lich rechts­wid­rig, teilte der VGH in Mannheim mit. Die darin vorge­se­he­ne 2G-Regel werde mit sofor­ti­ger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Damit gilt für den Einzel­han­del vorläu­fig, dass neben Geimpf­ten und Genese­nen auch wieder Menschen mit einem aktuel­len Test (3G) in Läden einkau­fen dürfen.

Geklagt hatte eine Frau aus dem Orten­au­kreis, die ein Geschäft für Schreib­wa­ren betreibt. Sie monier­te, dass Schreib­wa­ren­lä­den anders als Blumen­ge­schäf­te nicht zur Grund­ver­sor­gung gerech­net werden. In letzte­ren gilt trotz Alarm­stu­fe II die 3G-Regel. Das sei eine Ungleichbehandlung.

In Bayern hatte der Verwal­tungs­ge­richts­hof vor fünf Tagen ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt. Für die grün-schwar­ze Regie­rung in Baden-Württem­berg ist es der zweite Rückschlag inner­halb weniger Tage. Erst am Freitag hatten die Mannhei­mer Richter einem ungeimpf­ten Studen­ten in einer ähnli­chen Sache Recht gegeben. Er hatte geklagt, dass die Alarm­stu­fe II zum weitge­hen­den Ausschluss von Nicht-Geimpf­ten von Präsenz­ver­an­stal­tun­gen führe. Der VGH setzte den Teil der Corona-Verord­nung zum Studi­en­be­trieb von letzten Montag an außer Vollzug.

Die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung hatte aus Sorge um die Omikron-Varian­te des Corona­vi­rus die Alarm­stu­fe II in der Corona-Verord­nung beibe­hal­ten und damit die Grenz­wer­te für die Belas­tung der Kranken­häu­ser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Die Mannhei­mer Richter erklär­ten nun erneut, dass eine Vorschrift, die ausdrück­lich unabhän­gig von der 7‑Tage-Hospi­ta­li­sie­rungs-Inzidenz weitrei­chen­de Zugangs­be­schrän­kun­gen für Ungeimpf­te vorse­he, nicht im Einklang mit den Vorga­ben aus dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bundes stehe.

Erheb­li­che Grund­rechts­be­schrän­kun­gen könnten «nicht abgekop­pelt von der Sieben-Tage-Hospi­ta­li­sie­rungs-Inzidenz angeord­net werden», heißt es in der Mittei­lung des Gerichts. Diese Inzidenz gibt an, wie viele Corona-Infizier­te inner­halb einer Woche und pro 100.000 Einwoh­ner in eine Klinik gebracht werden.

Aller­dings will die Regie­rung von Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) noch diese Woche das regulä­re Stufen­sys­tem wieder in Kraft setzen. Kretsch­mann kündig­te aller­dings an, dass die Regeln inner­halb der einzel­nen Stufen nochmal angepasst werden müssten. Die rasan­te Ausbrei­tung der Omikron-Varian­te mache dies nötig.